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Eckpunkte zur Umsetzung beim Landkreis Osnabrück (Stand: Januar 2012)

Bildungs – und Teilhabepaket

Das so genannte Bildungs- und Teilhabepakte besteht aus folgenden sechs Komponenten und wird je nach Förderungsbereich als Geld- oder Sachleistung erbracht:


  • 1. Eintägige Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten (auch für Kindertageseinrichtungen)
  • 2. Schulbedarfspaket
  • 3. Lernförderung
  • 4. Mittagsverpflegung in Schulen und Kindertageseinrichtungen
  • 5. Schülerbeförderungskosten
  • 6. Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben.

Alle Leistungen – mit Ausnahme des Schulbedarfspaketes – müssen vor der Inanspruchnahme beantragt werden.

Anspruchsberechtigt sind Kinder, die selbst oder deren Eltern Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII, Asylbewerberleistungen (außer Grundleistungen), Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten. Die ersten fünf Leistungen (Nrn. 1 – 5) können bedürftige Personen bis 25 Jahren in Anspruch nehmen, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Anspruchsberechtigt für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Nr. 6) sind bedürftige Kinder bis 18 Jahren.

Zuständigkeiten

  • ALG II/Sozialgeld-Bezieher können die Anträge bei den Außenstellen der MaßArbeit stellen
  • Bezieher von Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wenden sich mit der Antragsstellung an die Sozialämter in den Städten und Gemeinden des Landkreises Osnabrück.
  • Wer Wohngeld und/oder Kinderzuschlag erhält, wendet sich an die Außenstelle der MaßArbeit in Bersenbrück, Melle oder Georgsmarienhütte.

Die Antragsformulare können Sie hier herunterladen oder bei allen genannten Stellen mitnehmen. Dort können Sie diese auch wieder abgeben. Im Detail ergeben sich folgende Ansprüche:

1. Eintägige Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten

Vor dem Schulausflug bzw. der Klassenfahrt oder dem Ausflug bzw. der Fahrt der Kindertagesstätte muss ein Antrag auf Übernahme der Kosten gestellt werden. Es muss ein Nachweis der Schule / Kindertageseinrichtung beigefügt werden, aus dem die Höhe der Kosten hervorgeht. Taschengelder für zusätzliche Ausgaben während des Ausfluges / der Fahrt können nicht übernommen werden. Nach Möglichkeit sollen die Kosten direkt an die Schule oder Kindertageseinrichtung gezahlt werden.

2. Schulbedarfspaket

Das Schulbedarfspaket stellt sicher, dass Schülerinnen und Schüler mit einer angemessenen Ausstattung in die Schule kommen. Anschaffungen wie Schulranzen, Hefte, Taschenrechner und Zirkel sollen durch das Schulbedarfspaket finanziert werden. Das Paket wird in zwei Stufen ausgezahlt: 70,00 € erhalten die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern zum 01.08. und 30,00 € zum 01.02. eines Jahres, um die Kosten für Schulmaterialien über das Schuljahr gut abdecken zu können.

3. Lernförderung

Falls das schulische Leistungsniveau nicht mehr ausreichend ist (Note 4 nicht gegeben) bzw. die Versetzung eines Kindes in die nächste Klasse gefährdet ist, können Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern die Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht beantragen.

Die Notwendigkeit der Nachhilfe muss durch den Klassenlehrer, evtl. in Rücksprache mit dem entsprechenden Fachlehrer, bestätigt werden. Dazu ist der Antrag auf Leistungen für angemessene Lernförderung zu nutzen.

Die Lernförderung soll allerdings unmittelbare schulische Angebote lediglich ergänzen. Die unmittelbaren schulischen Angebote haben in jedem Fall Vorrang und außerschulische Lernförderung kommt nur dann in Betracht, wenn die schulischen Angebote im konkreten Einzelfall nicht ausreichen. Die Schule kann einen Vorschlag machen, wer die Nachhilfe in geeigneter Weise durchführen kann. Wenn keine Hinderungsgründe ersichtlich sind, soll dem Vorschlag im Regelfall gefolgt werden

4. Mittagsverpflegung in Kitas und Schulen

Da das Schulmittagessen im Regelfall höhere Kosten verursacht, als im Regelbedarf für die Mittagsverpflegung enthalten sind, kann auf Antrag ein Zuschuss zur Mittagsverpflegung in Schulen und Kindertageseinrichtungen erbracht werden. Der Zuschuss kann nur dann gewährt werden, wenn das Mittagessen gemeinschaftlich ausgegeben und eingenommen wird. Berechnet wird der Zuschuss pauschal anhand der Anzahl der Tage, an denen die Schulverpflegung in der Schule angeboten wird. Die Schülerinnen und Schüler sowie die Kinder aus den Kindertageseinrichtungen haben einen Eigenanteil in Höhe von 1,00 € pro Mittagessen zu zahlen.

5. Schülerbeförderungskosten

Für Schülerinnen und Schüler, die notwendigerweise öffentliche Verkehrsmittel benutzen müssen, um ihre Schule zu erreichen, können Fahrtkosten übernommen werden. Es werden nur die Mehraufwendungen gezahlt, die nicht von Dritten (z. B. die Schülerbeförderung des Landkreises Osnabrück) erstattet werden. Gefördert werden nur die Kosten für die Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges. Die Kostenübernahme des Landes oder eines anderen Dritten ist anzurechnen.

6. Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Auf Antrag können folgende Aktivitäten gefördert werden: Musikunterricht (und vergleichbarer Unterricht), die Mitgliedschaft in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, vergleichbare Kurse oder Aktivitäten kultureller Bildung oder die Teilnahme an Freizeiten. Nicht gefördert werden können beispielsweise Kinoveranstaltungen, da diese überwiegend der privaten Unterhaltung dienen.

Mit dem Antrag müssen die entstehenden Kosten nachgewiesen werden. Es können pro Monat 10,00 € gefördert werden, wobei der Betrag für den Bewilligungszeitraum im Voraus erbracht werden kann. Bei Übernahme der Kosten erhält das Kind einen Gutschein, welchen es dann beim Verein einlösen kann.

Gutscheine können nur bei Vereinen oder Anbietern eingelöst werden, die vorher von der MaßArbeit als Leistungsanbieter anerkannt wurden.

Die hilfebedürftigen Kinder können auch bis zu einer Maximalgrenze in Höhe von 10,00 € monatlich unterschiedliche Aktivitäten in Anspruch nehmen.
 
Interne Verweise:
Antragsformulare: Bildung und Teilhabe


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Kontakt

Herr Udo Afeldt
Landkreis Osnabrück - MaßArbeit kAöR
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
http://www.massarbeit.de

Telefon: (0541) 501 - 4177
Telefax: (0541) 501 - 64177
udo.afeldt@Lkos.de




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