Leistungen für Bildung und Teilhabe im Landkreis Osnabrück
Förderprogramm Schulbegleiter
Die MaßArbeit kAöR führt im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe gem. § 28 SGB II ein Antragsverfahren zum Förderprogramm „Schulbegleiter“ für Schulträger von Grundschulen im Landkreis Osnabrück durch.
Ziel: Kindern in der Grundschule wird ein guter Einstieg in die schulische Bildung ermöglicht. Sie werden auf ihrem Weg durch die Grundschulzeit individuell gefördert. Dadurch soll eine bestmögliche persönliche Entwicklung und ein reibungsloser Übergang in die weiterführende Schule sichergestellt werden. Die Eltern sollen auf diesem Weg besonders einbezogen werden.
Art der Umsetzung: Durch einen „Schulbegleiter“ sollen die Schulen Unterstützung bei der Schaffung von Förderstrukturen in Bezug auf den Einzelfall erhalten. Die aufgebauten Strukturen sollen beim Übergang in die weiterführende Schule erhalten und weiterentwickelt werden.
Zielgruppe: Kinder in der Grundschule und im Übergang zur weiterführenden Schule.
Inhalte: Der Schulbegleiter kann z.B. für folgende Aufgaben eingesetzt werden:
1. Arbeit mit SchülerInnen:
2. Arbeit mit Eltern
3. Arbeit mit außerschulischen Akteuren
4. Enge Einbindung in die Sozialraumorientierung der Jugendhilfe
Rahmenbedingungen
Bewerber: Anträge auf Förderung eines Schulbegleiters können Schulträger für eine oder mehrere Grundschulen in ihrer Trägerschaft oder ein Verbund von Schulträgern abgeben.
Projektzeitraum: Bein Förderbeginn ist ab dem 01.12.2011 oder zu einem späteren Zeitpunkt möglich.
Finanzierung: Die Personalkosten der Schulbegleiter werden über Leistungen für Bildung und Teilhabe gem. § 28 SGB II finanziert. Vom Schulträger sind zusätzlich Sachmittel (Räumlichkeiten, Büroausstattung, Fahrtkosten) zu übernehmen.
Nichtgebundene Mittel aus dem Programm können ggf. durch die MaßArbeit kAöR für die Umsetzung von Maßnahmen vor Ort zur Verfügung gestellt werden (Förderfonds).
Förderumfang: Max. 8 Vollzeitäquivalente (VZÄ) bzw. 16 x 0,5 VZÄ. pro 0,5 VZÄ werden max. 22.500 EURO / p.a. zur Verfügung gestellt.
Organisation: Die Schulbegleiter werden organisatorisch an die MaßArbeit kAöR angebunden. Die fachliche Koordination erfolgt dort durch die Abteilung Jugendsozialarbeit.
Art der Umsetzung: Durch einen „Schulbegleiter“ sollen die Schulen Unterstützung bei der Schaffung von Förderstrukturen in Bezug auf den Einzelfall erhalten. Die aufgebauten Strukturen sollen beim Übergang in die weiterführende Schule erhalten und weiterentwickelt werden.
Zielgruppe: Kinder in der Grundschule und im Übergang zur weiterführenden Schule.
Inhalte: Der Schulbegleiter kann z.B. für folgende Aufgaben eingesetzt werden:
1. Arbeit mit SchülerInnen:
- Organisation und/oder Durchführung unterrichtsergänzender Förderangebote (z. B. Lern- und Hausaufgabenhilfe, Ausbau der Lernförderung, Deutsch-Intensivhilfe, …)
- Initiierung von Gruppenangeboten für verhaltensauffällige Kinder (z. B. Soziales Kompetenztraining, Präventionsangebote, …)
- Hilfe bei der Erkennung von individuellen Problemlagen und Einleitung von geeigneten Maßnahmen
- Einzelfallhilfe für Schüler mit individuellen, schulischen und familiären Problemlagen
- Einbeziehung außerschulischer Partner bei der Förderplanung
2. Arbeit mit Eltern
- Einbeziehung der Eltern in Fördermaßnahmen
- Beratung und Informationsangebote für Eltern, z. B. Einzelberatungen, Elternabende, Stärkung der Erziehungskompetenz, Vermittlung an Fachdienste, Unterstützung bei Maßnahmen der Jugendhilfe, …)
- Beratung von Eltern bei der Schulwahl
3. Arbeit mit außerschulischen Akteuren
- Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern
- Zusammenarbeit mit anderen Grundschulen in der Kommune und mit den weiterführenden Schulen am Übergang
- Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Schulträger und den Fachdiensten im Landkreis Osnabrück
4. Enge Einbindung in die Sozialraumorientierung der Jugendhilfe
- Intensive Abstimmung und regelmäßiger Austausch mit den Sozialraumteams ist aufgrund der Neuausrichtung der Jugendhilfe fachlich zwingend geboten
Rahmenbedingungen
Bewerber: Anträge auf Förderung eines Schulbegleiters können Schulträger für eine oder mehrere Grundschulen in ihrer Trägerschaft oder ein Verbund von Schulträgern abgeben.
Projektzeitraum: Bein Förderbeginn ist ab dem 01.12.2011 oder zu einem späteren Zeitpunkt möglich.
Finanzierung: Die Personalkosten der Schulbegleiter werden über Leistungen für Bildung und Teilhabe gem. § 28 SGB II finanziert. Vom Schulträger sind zusätzlich Sachmittel (Räumlichkeiten, Büroausstattung, Fahrtkosten) zu übernehmen.
Nichtgebundene Mittel aus dem Programm können ggf. durch die MaßArbeit kAöR für die Umsetzung von Maßnahmen vor Ort zur Verfügung gestellt werden (Förderfonds).
Förderumfang: Max. 8 Vollzeitäquivalente (VZÄ) bzw. 16 x 0,5 VZÄ. pro 0,5 VZÄ werden max. 22.500 EURO / p.a. zur Verfügung gestellt.
Organisation: Die Schulbegleiter werden organisatorisch an die MaßArbeit kAöR angebunden. Die fachliche Koordination erfolgt dort durch die Abteilung Jugendsozialarbeit.
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Förderprogramm „Schulbegleiter“ für Grundschulen im Landkreis Osnabrück (Download) |
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Interne Verweise: Formular: Schulbegleiter - Leistungen für Bildung und Teilhabe |








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