Rechtsgrundlagen
Neuwahlen zum Kreiselternrat:
Hier können die einschlägigen Rechtsgrundlagen eingesehen werden:
Auszug Nds. Schulgesetz mit Kommentierung
§ 90 Schulelternrat (mit Kommentierung)
Elternwahlordnung
Geschäftsordnung des Kreiselternrates Osnabrück
Auf der Grundlage von § 98 II des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) in der Fassung vom 2. Juli 2003 (Nds. GVBL. S. 244) beschließt der Kreiselternrat des Landkreises Osnabrück folgende Geschäftsordnung:
Auszug Niedersächsisches Schulgesetz
Fünfter Teil: Elternvertretung in Gemeinden und Landkreisen
Hier können die einschlägigen Rechtsgrundlagen eingesehen werden:
Auszug Nds. Schulgesetz mit Kommentierung
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Auszug Nds. Schulgesetz mit Kommentierung |
§ 90 Schulelternrat (mit Kommentierung)
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Schulelternrat |
Elternwahlordnung
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Elternwahlordnung |
Geschäftsordnung des Kreiselternrates Osnabrück
Auf der Grundlage von § 98 II des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) in der Fassung vom 2. Juli 2003 (Nds. GVBL. S. 244) beschließt der Kreiselternrat des Landkreises Osnabrück folgende Geschäftsordnung:
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Geschäftsordnung |
Auszug Niedersächsisches Schulgesetz
Fünfter Teil: Elternvertretung in Gemeinden und Landkreisen
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Auszug Nds. Schulgesetz: Elternvertretung |








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