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Schulen, Berufsfachschulen, Fach- und Fachoberschulen sowie Hochschulen


Hinweise zum BAFöG

Ausbildungsförderung wird geleistet für den Besuch von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, Berufsfachschulen, Fach- und Fachoberschulen sowie Hochschulen.

Dadurch soll einer möglichst breiten Schicht von Auszubildenden die Möglichkeit für den Erwerb einer qualifizierten Berufsausbildung gegeben werden.

Fördermöglichkeiten

Der Besuch von

  • Berufsfachschulen, die in einem mindestens zweijährigen Bildungsgang zu einem beruflichen Abschluss führen
  • Fachoberschulen, Klasse 12 (mit abgeschlossener Berufsausbildung)
  • Fachschulen

kann nach dem BAFöG gefördert werden, auch wenn der Antragsteller zu Hause wohnt.

Förderung bei auswärtiger Unterbringung
Bei ausbildungsbedingter auswärtiger Unterbringung ist auch eine Förderung möglich beim Besuch

  • von Fachgymnasien
  • von Fachoberschulen, ab Klasse 11
  • von Berufsfachschulen, die keinen Berufsabschluss vermitteln
  • eines Berufsvorbereitungsjahres
  • eines schulischen Berufsgrundbildungsjahres

Studentenwerke sind für Hochschüler zuständig
Für Auszubildende an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen sind die jeweiligen Studentenwerke zuständig.

Anträge
Der Antrag auf Ausbildungsförderung ist beim Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises Osnabrück sowie bei den örtlichen Stadt-, Gemeinde- und Samtgemeindeverwaltungen erhältlich.

Außerdem ist eine Antragstellung per Internet möglich.

Was muss ich mitbringen?
Der Antrag ist mit den amtlichen Formblättern zu stellen. Die gemachten Angaben sind durch geeignete Nachweise zu belegen (Schulbescheinigung, Einkommensteuerbescheid, Rentenbescheid u.ä.).

Ihre Ansprechpartner nach Regionen sind

Klaus Dimmerling, Tel: 0541/501-4032
Samtgemeinde Artland, Samtgemeinde Bersenbrück, Samtgemeinde Fürstenau, Samtgemeinde Neuenkirchen, Bad Iburg, Bad Rothenfelde, Bramsche, Dissen, Georgsmarienhütte

Verena Mecklenfeld, Tel: 0541/501-4033
Bad Essen, Bad Laer, Belm, Bissendorf, Bohmte, Hagen, Hasbergen, Hilter, Melle, Ostercappeln und Wallenhorst

Arbeitsförderung
Nach dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG) werden vor allem Personen gefördert, die den erlernten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können (Rehabilitationsmaßnahmen). Über die Förderung muss vor Beginn der Maßnahme entschieden werden.

Außerdem werden mitunter Sonderprogramme aufgelegt, Auskünfte erteilt die zuständige Arbeitsagentur für Osnabrück, Telefon (05 41) 9 80-0.

Aufstiegsförderung ("Meister-BAFöG")
Nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) dürfen Fachkräfte gefördert werden, die sich in der Ausbildung zum Meister oder Techniker befinden oder sich auf einen vergleichbaren Berufsabschluss vorbereiten. Voraussetzung zur Förderung ist der Abschluss einer anerkannten Berufsausbildung.

Auskünfte erteilt:
NBank
Günter-Wagner-Allee 12-14
30177 Hannover


Als Leistungen kommen in Betracht:

  • Zuschüsse und Darlehen zur Finanzierung des Lebensunterhaltes. Teilnehmer an Vollzeitmaßnahmen erhalten zur Finanzierung des Lebensunterhaltes einen monatlichen Zuschuss. Die Höhe der Förderung ist abhängig von Einkommen, Vermögen und Familienstand.
  • Darlehen zur Finanzierung von Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Solche Kosten fallen in öffentlichen Schulen jedoch nicht an.
 
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Kontakt
Frau Birgit Bockstiegel
Kreishaus
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Telefon: 0541 501 4035
Telefax: 0541 501 64035
birgit.bockstiegel@Lkos.de
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