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Wo beantrage ich BAföG?

Das Team Ausbildungsförderung ist zuständig für die Durchführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) für Schülerinnen und Schüler im Landkreis Osnabrück.

Und zwar immer dann, wenn ...

  • beide Eltern im Bereich des Landkreises Osnabrück wohnen und mit dem Hauptwohnsitz gemeldet sind oder
  • nur noch ein Elternteil lebt, dieser hier wohnt und mit Hauptwohnsitz gemeldet ist oder

Ausnahmen: Das BAföG-Amt, in dem Sie Ihren ständigen Wohnsitz haben, bearbeitet den Antrag,

  • wenn Sie verheiratet sind oder waren oder
  • wenn die Eltern verstorben sind oder
  • wenn das Sorgerecht bis zu Volljährigkeit nicht bei den Eltern lag oder
  • wenn die Eltern in verschiedenen Orten (außerhalb des Landkreises Osnabrück) wohnen.

Was für eine Schule möchten Sie besuchen?

  • Sie möchten eine weiterführende allgemein bildende Schule ab Klasse 10 besuchen?
  • Sie möchten eine Berufsfachschule besuchen, die keinen berufsqualifizierenden Abschluss vermittelt
  • Sie möchten eine Berufsfachschule oder Fachschule besuchen, deren Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, an der Sie nach mindestens 2 Jahren einen berufsqualifizierenden Abschluss erlangen können.
  • Sie möchten eine Fachoberschule besuchen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt
  • Sie möchten eine Fachschule oder Fachoberschule besuchen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt?

Zuständig ist

Frau Mecklenfeld
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Fachdienst Schulen
Telefon: 0541 501 4033
eMail:bafoeg@lkos.de
Herr Dimmerling
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Fachdienst Schulen
Telefon: 0541 501 4032
eMail: bafoeg@lkos.de
Für die Gemeinden
Melle - Bissendorf - Wallenhorst - Hagen - Hasbergen - Belm - Glandorf - Hilter - Ostercappeln - Bohmte - Bad Essen und Bad Laer
Für die Gemeinden
Samtgemeinden Bersenbrück - Neuenkirchen - Artland und Fürstenau sowie Bramsche - Georgsmarienhütte - Bad Iburg - Dissen und Bad Rothenfelde



Das BAföG Amt der Stadt Osnabrück ist zuständig für Ihren Antrag, wenn Sie die Berufsoberschule oder das Abendgymnasium in der Stadt Osnabrück besuchen.

Hinweis: Versehentlich beim Landkreis Osnabrück eingereichte Anträge werden an das zuständige Amt weitergeleitet.
 
Externe Verweise:
BAföG für Studentinnen und Studenten - Informationen bei den jeweiligen Studentenwerken
Aufstiegsförderung (Meister-BAföG) - Anträge und Merkblätter der NBank
Bundesministerium für Forschung und Bildung - das neue BAföG


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Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Telefon: 0541 501 0
Telefax: 0541 501 4402
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