Wo beantrage ich BAföG?
Das Team Ausbildungsförderung ist zuständig für die Durchführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) für Schülerinnen und Schüler im Landkreis Osnabrück.
Und zwar immer dann, wenn ...
Ausnahmen: Das BAföG-Amt, in dem Sie Ihren ständigen Wohnsitz haben, bearbeitet den Antrag,
Was für eine Schule möchten Sie besuchen?
Zuständig ist
Das BAföG Amt der Stadt Osnabrück ist zuständig für Ihren Antrag, wenn Sie die Berufsoberschule oder das Abendgymnasium in der Stadt Osnabrück besuchen.
Hinweis: Versehentlich beim Landkreis Osnabrück eingereichte Anträge werden an das zuständige Amt weitergeleitet.
- beide Eltern im Bereich des Landkreises Osnabrück wohnen und mit dem Hauptwohnsitz gemeldet sind oder
- nur noch ein Elternteil lebt, dieser hier wohnt und mit Hauptwohnsitz gemeldet ist oder
Ausnahmen: Das BAföG-Amt, in dem Sie Ihren ständigen Wohnsitz haben, bearbeitet den Antrag,
- wenn Sie verheiratet sind oder waren oder
- wenn die Eltern verstorben sind oder
- wenn das Sorgerecht bis zu Volljährigkeit nicht bei den Eltern lag oder
- wenn die Eltern in verschiedenen Orten (außerhalb des Landkreises Osnabrück) wohnen.
Was für eine Schule möchten Sie besuchen?
- Sie möchten eine weiterführende allgemein bildende Schule ab Klasse 10 besuchen?
- Sie möchten eine Berufsfachschule besuchen, die keinen berufsqualifizierenden Abschluss vermittelt
- Sie möchten eine Berufsfachschule oder Fachschule besuchen, deren Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, an der Sie nach mindestens 2 Jahren einen berufsqualifizierenden Abschluss erlangen können.
- Sie möchten eine Fachoberschule besuchen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt
- Sie möchten eine Fachschule oder Fachoberschule besuchen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt?
Zuständig ist
| Frau Mecklenfeld Am Schölerberg 1 49082 Osnabrück Fachdienst Schulen Telefon: 0541 501 4033 eMail:bafoeg@lkos.de |
Herr Dimmerling Am Schölerberg 1 49082 Osnabrück Fachdienst Schulen Telefon: 0541 501 4032 eMail: bafoeg@lkos.de |
| Für die Gemeinden Melle - Bissendorf - Wallenhorst - Hagen - Hasbergen - Belm - Glandorf - Hilter - Ostercappeln - Bohmte - Bad Essen und Bad Laer |
Für die Gemeinden Samtgemeinden Bersenbrück - Neuenkirchen - Artland und Fürstenau sowie Bramsche - Georgsmarienhütte - Bad Iburg - Dissen und Bad Rothenfelde |
Das BAföG Amt der Stadt Osnabrück ist zuständig für Ihren Antrag, wenn Sie die Berufsoberschule oder das Abendgymnasium in der Stadt Osnabrück besuchen.
Hinweis: Versehentlich beim Landkreis Osnabrück eingereichte Anträge werden an das zuständige Amt weitergeleitet.








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