Kreiselternrat Osnabrück-Land
Kreiselternrat Osnabrück-Land
Der Kreiselternrat möchte mit diesen Seiten eine Plattform für die Eltern schaffen. Neben der aktuellen Arbeit des Kreiselternrates sollen hier auch allgemeine Informationen zur Schule stehen. Anregungen, Wünsche und Ideen sind willkommen und werden gern entgegengenommen.
Welche Elternvertreter bilden den Kreiselternrat?
Es sind alle Allgemeinbildenden und Berufsbildenden Schulen der Sekundarstufen I und II aus dem Kreisgebiet, ohne Rücksicht darauf, in welcher Trägerschaft die Schulen stehen, vertreten. Demnach gehören auch die Schulen in freier Trägerschaft sowie die Schulen, die in der Trägerschaft des Landkreises stehen, sich aber außerhalb des Kreisgebietes befinden (Berufsbildende Schulen OS-Brinkstraße, OS-Haste), dem Kreiselternrat an.
Wer wählt den Kreiselternrat?
Alle Schulelternräte der im Kreisgebiet sowie der in Trägerschaft des Landkreises befindlichen Schulen im Stadtgebiet wählen aus ihrer Mitte zwei Wahlberechtigte (sog. Delegierte) für den Kreiselternrat. Allgemeinbildende Schulen mit mehreren Schulformen, z.B. Haupt- und Realschulen, entsenden für jeden Schulzweig jeweils zwei Wahlberechtigte. Ausnahme sind hier lediglich die Berufsbildenden Schulen, da sie sehr viele Schulformen abdecken. Die Delegierten werden durch den Landkreis zu einer Wahlversammlung eingeladen, wo endgültig die Mitglieder sowie deren Vertreter für den Kreiselternrat getrennt nach Schulformen gewählt werden. Der derzeitige Kreiselternrat ist für die Schuljahre 2011/2012 und 2012/2013 gewählt.
Wie viele Mitglieder hat der Kreiselternrat?
Die Zahl der Mitglieder richtet sich nach der Anzahl der Schulen je Schulform insgesamt: Der Kreiselternrat besteht demnach aus maximal 32 Mitgliedern. Es wird noch eine gleichgroße Anzahl von Stellvertretern gewählt.
Welche Organe hat der Kreiselternrat?
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, der stellvertretenden Vorsitzenden und drei Beisitzern.
Welche Aufgaben hat der Kreiselternrat?
Einen Katalog mit einzelnen Aufgaben gibt es nicht. Damit ist der Kreiselternrat in seiner Wahl der Themen frei. Es muss sich aber um Fragen handeln, die für Eltern seines Bereichs von Bedeutung sind. Die Themen der Sitzungen des Kreiselternrates werden grundsätzlich dem Informationsbedarf der Elternvertreter angepasst. In der Regel werden Referenten zu den Themen eingeladen.
Durch Rechtsvorschrift ist in folgenden Fällen eine Beteiligung des Kreiselternrates vorgesehen:
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Der Kreiselternrat möchte mit diesen Seiten eine Plattform für die Eltern schaffen. Neben der aktuellen Arbeit des Kreiselternrates sollen hier auch allgemeine Informationen zur Schule stehen. Anregungen, Wünsche und Ideen sind willkommen und werden gern entgegengenommen.
Welche Elternvertreter bilden den Kreiselternrat?
Es sind alle Allgemeinbildenden und Berufsbildenden Schulen der Sekundarstufen I und II aus dem Kreisgebiet, ohne Rücksicht darauf, in welcher Trägerschaft die Schulen stehen, vertreten. Demnach gehören auch die Schulen in freier Trägerschaft sowie die Schulen, die in der Trägerschaft des Landkreises stehen, sich aber außerhalb des Kreisgebietes befinden (Berufsbildende Schulen OS-Brinkstraße, OS-Haste), dem Kreiselternrat an.
Wer wählt den Kreiselternrat?
Alle Schulelternräte der im Kreisgebiet sowie der in Trägerschaft des Landkreises befindlichen Schulen im Stadtgebiet wählen aus ihrer Mitte zwei Wahlberechtigte (sog. Delegierte) für den Kreiselternrat. Allgemeinbildende Schulen mit mehreren Schulformen, z.B. Haupt- und Realschulen, entsenden für jeden Schulzweig jeweils zwei Wahlberechtigte. Ausnahme sind hier lediglich die Berufsbildenden Schulen, da sie sehr viele Schulformen abdecken. Die Delegierten werden durch den Landkreis zu einer Wahlversammlung eingeladen, wo endgültig die Mitglieder sowie deren Vertreter für den Kreiselternrat getrennt nach Schulformen gewählt werden. Der derzeitige Kreiselternrat ist für die Schuljahre 2011/2012 und 2012/2013 gewählt.
Wie viele Mitglieder hat der Kreiselternrat?
Die Zahl der Mitglieder richtet sich nach der Anzahl der Schulen je Schulform insgesamt: Der Kreiselternrat besteht demnach aus maximal 32 Mitgliedern. Es wird noch eine gleichgroße Anzahl von Stellvertretern gewählt.
Welche Organe hat der Kreiselternrat?
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, der stellvertretenden Vorsitzenden und drei Beisitzern.
Welche Aufgaben hat der Kreiselternrat?
Einen Katalog mit einzelnen Aufgaben gibt es nicht. Damit ist der Kreiselternrat in seiner Wahl der Themen frei. Es muss sich aber um Fragen handeln, die für Eltern seines Bereichs von Bedeutung sind. Die Themen der Sitzungen des Kreiselternrates werden grundsätzlich dem Informationsbedarf der Elternvertreter angepasst. In der Regel werden Referenten zu den Themen eingeladen.
Durch Rechtsvorschrift ist in folgenden Fällen eine Beteiligung des Kreiselternrates vorgesehen:
- Vorschlag der Vertreter/innen für den kommunalen
Schulausschuss - Wahl der Mitglieder für den Landeselternrat
- "Inklusion"
- "Schülerbeförderung"
- "Schulsozialarbeit"
- "Plus 20"
Außerdem wurden Arbeitskreise zu allen Schulformen im Landkreis Osnabrück gebildet.
Sitzungen des Kreiselternrates?
Die Sitzungen finden alle 6 bis 8 Wochen statt, überwiegend im Kreishaus Osnabrück. Die Sitzungen sind öffentlich. Gäste sind immer herzlich willkommen!
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