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Förderschulen

In Förderschulen unterrichten Schülerinnen und Schüler in allen Jahrgängen, die wegen körperlicher, geistiger oder psychischer Beeinträchtigung oder wegen einer Beeinträchtigung ihres sozialen Verhaltens nicht in einer allgemein bildenden Schule gefördert werden können. An den Förderschulen können Abschlüsse der allgemein bildenden Schulen erworben werden.

Der Landkreis Osnabrück ist Träger von sieben Förderschulen.

Astrid-Lindgren-Schule Bohmte
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Astrid-Lindgren-Schule Bohmte

Die Förderschulen des Landkreises Osnabrück sind Schulen für Lernhilfe. An den Schulen in Bohmte, Bramsche und Melle werden zusätzliche Klassen für geistig behinderte Schülerinnen und Schüler angeboten, ab dem Schuljahr 2004/05 auch in Quakenbrück.

Förderschultypen
Die unterschiedlichen Förderschultypen ergeben sich aus der Notwendigkeit einer angemessenen und wirksamen Förderung in speziellen Schwerpunkten und orientieren sich an den Beeinträchtigungen oder Behinderungen ihrer Schülerinnen und Schüler. Daraus folgt die Differenzierung der Förderschulen nach Behinderungsarten.

Schule für Lernhilfe
Der Schule für Lernhilfe werden Schülerinnen und Schüler unterrichtet und erzogen, die schwerwiegend und langandauernd in ihrem Leben beeinträchtigt sind und dem Unterricht der anderen allgemein bildenden Schulen nicht folgen können.

Die Schule für Lernhilfe unterrichtet nach besonderen Rahmenrichtlinien. Die Schülerinnen und Schüler können bei gutem Erfolg der Förderung wieder an eine Grundschule oder Hauptschule zurückkehren. Einen Hauptschulabschluss können sie gegebenenfalls auch nach einem freiwilligen 10. Schuljahr in einer 10. Klasse der Schule für Lernhilfe erreichen.


Schulen für geistig Behinderte
In der Schule für geistig Behinderte werden Schülerinnen und Schüler unterrichtet und erzogen, deren Lernfähigkeit so beeinträchtigt ist, dass sie lebenslanger spezieller Hilfe bedürfen. Die Bildung und Erziehung dieser Kinder und Jugendlichen sind auf ihre individuellen Lebensbedürfnisse und Lernmöglichkeiten gerichtet.

Dieser Förderschultyp verfügt über eigene Rahmenrichtlinien für die Unterrichtsarbeit. Sie umfassen auch die Förderung der sensomotorischen, sprachlichen, kognitiven, emotionalen und sozialen Entwicklung. In der Schule für geistig Behinderte wird in der Regel ganztägiger Unterricht erteilt.

Die Einzugsbereiche der Schulen für geistig Behinderte in Bohmte, Melle und Quakenbrück sind identisch mit denen für lernbehinderte Schülerinnen und Schüler. Der Einzugsbereich der Schule für geistig Behinderte in Bramsche umfasst Bramsche, Samtgemeinde Neuenkirchen, Alfhausen, Rieste und Fürstenau. Für geistig behinderte Schülerinnen und Schüler aus den anderen Bereichen ist die Montessori-Schule in Osnabrück zuständig.

Schule für Körperbehinderte
In der Schule für Körperbehinderte werden Schülerinnen und Schüler unterrichtet und erzogen, die aufgrund von körperlichen Beeinträchtigungen oder chronischen Erkrankungen in ihren Handlungsmöglichkeiten und ihrer körperlichen Belastbarkeit beeinträchtigt sind.
Körperbehinderte Kinder und Jugendliche aus den Samtgemeinden Artland, Fürstenau und Bersenbrück können das Kardinal-von-Galen-Haus in Dinklage besuchen, Kinder und Jugendliche aus den übrigen Bereich die Anne-Frank-Schule in Osnabrück.

Schule für Erziehungshilfe
In der Schule für Erziehungshilfe werden Schülerinnen und Schüler mit einem besonderen Förderbedarf in ihrer emotionalen und sozialen Entwicklung unterrichtet und erzogen. Diese Kinder und Jugendlichen benötigen besondere pädagogische Zuwendung und pädagogisch-psychologische Unterstützung.

Durch vielfältige auf den Einzelnen zugeschnittene Angebote, sollen die Schülerinnen und Schüler wieder lernbereit und leistungsfähig werden und schulisches Lernen annehmen können.

Die Herman-Nohl-Schule in Osnabrück ist für erziehungshilfebedürftige Kinder und Jugendliche aus dem Landkreis Osnabrück die zuständige Schule. Kinder und Jugendliche aus Bad Essen, Bohmte, Ostercappeln, Melle, Dissen, Bad Rothenfelde, Bad Laer und Hilter können die Ferdinand-Rohde-Schule in Melle besuchen.

Schule für Sprachbehinderte
In der Schule für Sprachbehinderte werden Schülerinnen und Schüler mit schweren entwicklungsbedingten Sprachstörungen unterrichtet und erzogen. Zur besonderen Förderung dieser Schülerinnen und Schüler werden in überschaubaren Lerngruppen ergiebige Sprachlernsituationen ausgewählt und geplant. Schulen für Sprachbehinderte unterrichten nach den Rahmenrichtlinien der anderen allgemein bildenden Schulen. An die Stelle dieses Förderschultyps sind Schulzweige an Grundschulen und an Schulen für Lernhilfe in der Form von Sprachheilklassen eingerichtet.

Im Landkreis Osnabrück sind für Kinder mit Sprachstörungen in Glane, Bramsche und Neuenkirchen im Grundschulunterricht integrierte Sprachfördermaßnahmen vorgesehen. An den Grundschulen in Melle (Eicken-Bruche), Bissendorf, Georgsmarienhütte (Regenbogenschule) und Quakenbrück (Am langen Esch) sind darüber hinaus separate Sprachheilklassen eingerichtet, in denen bei stark sprachbehinderten Kindern eine ausreichende sonderpädagogische Förderung möglich ist.

Schule für Schwerhörige
In der Schule für Schwerhörige werden Schülerinnen und Schüler unterrichtet und erzogen, deren Hörfähigkeit infolge einer Schädigung des peripheren oder des zentralen Teils des Hörorgans erheblich gestört ist, die aber doch noch in der Lage sind, akustische Signale und Sprache, auch mit Hörhilfen, wahrzunehmen. Der besondere Förderschwerpunkt dieser Förderschule ist die Ausbildung einer verständlichen Lautsprache mit dem Ziel der Kommunikation sowohl mit der hörfähigen Umwelt als auch mit anderen Schwerhörigen.

Schule für Gehörlose
Diese Förderschule unterrichtet Schülerinnen und Schüler, die kein Gehör besitzen oder deren Hörreste so gering sind, dass sie die Lautsprache auf natürlichem Wege, auch unter Verwendung technischer Hilfsmittel, nicht erlernen können und nicht imstande sind, die bereits erlernte, aber bei Schuleintritt nicht altersgemäße Sprache über das Gehör weiterzuentwickeln. Für die Identitätsfindung wird an der Schule für Gehörlose die gebärdensprachliche Kommunikation benutzt.

Schule für Sehbehinderte
In der Schule für Sehbehinderte werden Schülerinnen und Schüler unterrichtet und erzogen, die trotz Gläserkorrektur, aber ohne andere Hilfsmittel auf dem besseren Auge oder beidäugig eine zentrale Sehschärfe vom 1M oder weniger besitzen und bei denen trotz besserer Sehschärfe Beeinträchtigungen des Sehvermögens vergleichbaren Schweregrades vorliegen.

Schule für Blinde
In der Schule für Blinde werden Schülerinnen und Schüler unterrichtet und erzogen, die kein Sehvermögen haben oder deren Sehvermögen so stark beeinträchtigt ist, dass sie sich auch nach optimaler Korrektur in wichtigen Lebensvollzügen ebenso verhalten müssen wie Blinde. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn die Sehschärfe weniger als 1/50 beträgt und wenn bei besserer Sehschärfe andere Störungen des Sehvermögens von gleichem Schweregrad vorliegen.

Die Schülerinnen und Schüler, die noch eine Sehschärfe zwischen 1/20 und 1/50 auf dem besseren Auge besitzen ("hochgradig Sehbehindert") und auf den Erwerb der Blindentechniken angewiesen sind, haben ebenfalls sonderpädagogischen Förderbedarf im Sinne der Schule für Blinde. Das Gleiche gilt für die Schülerinnen und Schüler, bei denen aufgrund eines amtsärztlichen Gutachtens mit Erblindung binnen eines Jahres zu rechnen ist.

Schule für Taubblinde
In der Schule für Taubblinde werden Schülerinnen und Schüler unterrichtet und erzogen, die zugleich vollständig taub und blind sind, oder deren Seh- und Hörvermögen so stark beeinträchtigt sind, dass die Erfassung der Umwelt, der Umgang mit den Dingen und die Kommunikation ohne Einsatz fachspezifischer Hilfen nicht möglich sind, wenn der Besuch der Grundschule oder einer weiterführenden allgemein bildenden Schule, der Schule für Blinde, Sehbehinderte, Gehörlose oder Schwerhörige aus organisatorischen und/oder personellen Gründen und wegen fehlender fachspezifischer Hilfsmittel nicht möglich ist.

Ebenso werden die Schülerinnen und Schüler, die hörgeschädigt sind und bei denen aufgrund eines fachärztlichen Gutachtens in absehbarer Zeit mit Erblindung gerechnet werden muss, die sehgeschädigt sind und deren Spracherwerb aufgrund hörorganischer Funktionsstörungen so stark verzögert ist, dass der Besuch einer Blinden- und Sehbehindertenschule erst nach ausreichender Sprachausbildung sinnvoll erscheint, in der Schule für Taubblinde gefördert.

Förderschulen als Sonderpädagogisches Förderzentrum
Die gemeinsame Erziehung und der gemeinsame Unterricht von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen wird auf der Grundlage der Rahmenplanung "Lernen unter einem Dach" ausgebaut. Kernstück dieser Rahmenplanung sind die Regionalen Integrationskonzepte, die von Schulträgern beantragt werden können. Sie sollen die Angebote an sonderpädagogischer Förderung für Kinder und Jugendliche in Förderschulen, sonderpädagogische Grundversorgung, Integrationsklassen, Kooperationsklassen und den Mobilen Dienst stärker miteinander vernetzen. An dem Um- und Ausbau der vorhandenen sonderpädagogischen Förderangebote sind Eltern, Schulträger, Lehrkräfte, Schulleitungen und Schulbehörden beteiligt. Regionale Integrationskonzepte gibt es bisher in den Städten Georgsmarienhütte und Quakenbrück sowie in der Gemeinde Wallenhorst.







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