Infektionsschutz und Umwelthygiene
Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz
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Verbindliche Terminabsprache erforderlich
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Die Erstbelehrungen für Beschäftigte im Lebensmittelbereich, umgangssprachlich häufig noch als "Gesundheitszeugnis" bezeichnet, kann beim Gesundheitsdienst durchgeführt werden.
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Tuberkulose (Tbc)-Beratung
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Meldepflichtige Erkrankung
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Die Tuberkulose ist laut Infektionsschutzgesetz eine meldepflichtige Erkrankung. Die dadurch resultierenden Maßnahmen sollen eine Weiterverbreitung der Krankheit auf andere Menschen verhindern.
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