Zeichen des Dankes und der Anerkennung
Informationen zur niedersächsischen Ehrenamtskarte
Die Ehrenamtskarte ist ein Zeichen des Dankes und der Anerkennung für langjähriges und intensives bürgerschaftliches Engagement.
Die Ehrenamtskarte (E-Karte) ist ein Zeichen des Dankes und der Anerkennung für langjähriges und intensives bürgerschaftliches Engagement. Unabhängig vom Wohnort bietet sie aufgrund einer Vereinbarung mit dem Land Niedersachsen in ganz Niedersachsen vergünstigte Eintrittspreise in vielen öffentlichen und privaten Einrichtungen sowie Ermäßigungen für Veranstaltungen unterschiedlichster Art.
Mit der Vergabe möchte auch der Landkreis Osnabrück den zahlreichen Menschen ein herzliches „Dankeschön“ für die Zeit und Kraft sagen, die sie dem Allgemeinwohl in vielfältiger Weise zur Verfügung stellen.
Welche Merkmale bestimmen das Ehrenamt?
Wer kann die E-Karte bekommen?
Personen, die im Landkreis Osnabrück wohnen und/oder sich im Kreisgebiet ehrenamtlich engagieren. Die ehrenamtliche Tätigkeit wird mindestens fünf Stunden wöchentlich oder 250 Stunden im Jahr seit mehr als drei Jahren in einer Organisation oder freien Initiative ausgeübt und soll fortgesetzt werden. Eine Aufwandsentschädigung wird nicht gezahlt. Das Mindestalter am Tag der Vergabe ist 18 Jahre.
Was bedeutet ohne Aufwandsentschädigung?
Der Landkreis Osnabrück vergibt die E-Karte nur an diejenigen Personen, die für ihr Ehrenamt keine Aufwandsentschädigung erhalten, die über Auslagen für die ehrenamtliche Tätigkeit oder die Erstattung von Kosten wie z. B. Telefonkosten, Fahrtkosten oder Porto hinausgeht. Zeit und Mühe dürfen nicht vergütet werden.
Wie erhalte ich die E-Karte beim Landkreis Osnabrück?
Das Antragsformular nebst Informationen steht im Formularpool bereit oder kann beim Büro für Selbsthilfe und Ehrenamt angefordert werden. Das ausgefüllte Antragsformular ist durch die Organisation, für die das Ehrenamt ausgeübt wird, oder bei freien Initiativen durch die Gemeinde-/Stadtverwaltung zu bestätigen und dem Büro für Selbsthilfe und Ehrenamt wieder zuzuleiten.
Welche Vergünstigungen sind mit der E-Karte verbunden?
Die E-Karte kann in ganz Niedersachsen genutzt werden und bietet auch im Osnabrücker Land eine Reihe attraktiver Vergünstigungen. Dazu gehören kulturelle oder sportliche Veranstaltungen, Museen, Schwimmbäder, Freizeit- und Bildungseinrichtungen, aber auch Angebote privater Unternehmen. Vergünstigungen in ganz Niedersachsen finden Sie unter www.freiwilligenserver.de
Wie lange ist die E-Karte beim Landkreis Osnabrück gültig?
Die E-Karte gilt von der Ausgabe an drei Jahre und nur in Verbindung mit der Vorlage eines gültigen Personalausweises beziehugnsweise Reisepasses. Nach Ende der Gültigkeitsdauer ist die E-Karte neu zu beantragen, eine automatische Verlängerung erfolgt nicht. Wenn das ehrenamtliche Engagement aufgegeben wird, ist die E-Karte dem Büro für Selbsthilfe und Ehrenamt zurückzugeben.
Wann wird die E-Karte beim Landkreis Osnabrück vergeben?
Die Vergabe erfolgt durch Landrat Dr. Michael Lübbersmann im Rahmen einer kleinen Feier. Sie ist mehrmals im Jahr an unterschiedlichen Orten vorgesehen.
Termine und Veranstaltungsorte in 2012:
6. Juni, Samtgemeinde Artland, Bewerbungen möglich bis 7. Mai.
29. November, Stadt Georgsmarienhütte, Bewerbungen bis 24. Oktober.
Die Ehrenamtskarte ist nicht mehr gültig, was nun?
Sie kann erneut beantragt werden und wird jeweils zu Beginn eines Monats per Post zugeschickt.
Mit der Vergabe möchte auch der Landkreis Osnabrück den zahlreichen Menschen ein herzliches „Dankeschön“ für die Zeit und Kraft sagen, die sie dem Allgemeinwohl in vielfältiger Weise zur Verfügung stellen.
Welche Merkmale bestimmen das Ehrenamt?
- Es ist freiwillig: in Abgrenzung zur vertraglich festgelegten und abhängigen Erwerbsarbeit
- Es ist unentgeltlich: im Gegensatz zur bezahlten Arbeit, eine Auslagenerstattung ist unschädlich, allerdings keine Vergütung von Zeit und Mühe.
- Es findet in einem organisatorischen Rahmen statt: in Abgrenzung zur individuellen und spontanen Hilfeleistung und informellen Systemen wie Familie und Nachbarschaft.
- Es findet möglichst kontinuierlich statt: in Abgrenzung zu einmaliger und kurzfristiger Hilfe
Wer kann die E-Karte bekommen?
Personen, die im Landkreis Osnabrück wohnen und/oder sich im Kreisgebiet ehrenamtlich engagieren. Die ehrenamtliche Tätigkeit wird mindestens fünf Stunden wöchentlich oder 250 Stunden im Jahr seit mehr als drei Jahren in einer Organisation oder freien Initiative ausgeübt und soll fortgesetzt werden. Eine Aufwandsentschädigung wird nicht gezahlt. Das Mindestalter am Tag der Vergabe ist 18 Jahre.
Was bedeutet ohne Aufwandsentschädigung?
Der Landkreis Osnabrück vergibt die E-Karte nur an diejenigen Personen, die für ihr Ehrenamt keine Aufwandsentschädigung erhalten, die über Auslagen für die ehrenamtliche Tätigkeit oder die Erstattung von Kosten wie z. B. Telefonkosten, Fahrtkosten oder Porto hinausgeht. Zeit und Mühe dürfen nicht vergütet werden.
Wie erhalte ich die E-Karte beim Landkreis Osnabrück?
Das Antragsformular nebst Informationen steht im Formularpool bereit oder kann beim Büro für Selbsthilfe und Ehrenamt angefordert werden. Das ausgefüllte Antragsformular ist durch die Organisation, für die das Ehrenamt ausgeübt wird, oder bei freien Initiativen durch die Gemeinde-/Stadtverwaltung zu bestätigen und dem Büro für Selbsthilfe und Ehrenamt wieder zuzuleiten.
Welche Vergünstigungen sind mit der E-Karte verbunden?
Die E-Karte kann in ganz Niedersachsen genutzt werden und bietet auch im Osnabrücker Land eine Reihe attraktiver Vergünstigungen. Dazu gehören kulturelle oder sportliche Veranstaltungen, Museen, Schwimmbäder, Freizeit- und Bildungseinrichtungen, aber auch Angebote privater Unternehmen. Vergünstigungen in ganz Niedersachsen finden Sie unter www.freiwilligenserver.de
Wie lange ist die E-Karte beim Landkreis Osnabrück gültig?
Die E-Karte gilt von der Ausgabe an drei Jahre und nur in Verbindung mit der Vorlage eines gültigen Personalausweises beziehugnsweise Reisepasses. Nach Ende der Gültigkeitsdauer ist die E-Karte neu zu beantragen, eine automatische Verlängerung erfolgt nicht. Wenn das ehrenamtliche Engagement aufgegeben wird, ist die E-Karte dem Büro für Selbsthilfe und Ehrenamt zurückzugeben.
Wann wird die E-Karte beim Landkreis Osnabrück vergeben?
Die Vergabe erfolgt durch Landrat Dr. Michael Lübbersmann im Rahmen einer kleinen Feier. Sie ist mehrmals im Jahr an unterschiedlichen Orten vorgesehen.
Termine und Veranstaltungsorte in 2012:
6. Juni, Samtgemeinde Artland, Bewerbungen möglich bis 7. Mai.
29. November, Stadt Georgsmarienhütte, Bewerbungen bis 24. Oktober.
Die Ehrenamtskarte ist nicht mehr gültig, was nun?
Sie kann erneut beantragt werden und wird jeweils zu Beginn eines Monats per Post zugeschickt.








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