Lust, etwas Neues auszuprobieren?
Bundesfreiwilligendienst ist ...
Der Bundesfreiwilligendienst kann flexibel gestaltet werden, was seine Dauer anbelangt. So ist eine Regeldauer von einem Jahr vorgesehen. Möglich sind jedoch auch sechs Monate, maximal zwei Jahre.
!!! Aufgrund einer Gesetzesänderung ist der Zivildienst seit dem 01.Juli 2011 vom Bundesfreiwilligendienst abgelöst worden !!!
Aktuelle Infos unter www.bundesfreiwilligendienst.de
und unter der Tel. Nr. 0221-36730
Aktiv werden kann man als Bundesfreiwilligendienstler (Bufdi) nicht nur im sozialen Bereich, sondern zum Beispiel auch in einer anerkannten Stelle im Umweltschutz und in der Landwirtschaft.
Beruflich und persönlich weiterzukommen - sich zu engagieren, sich beruflich zu qualifizieren und orientieren, interessante neue Erfahrungen zu sammeln, nette Leute kennen zu lernen – das alles macht den Bundesfreiwilligendienst aus.
Das Taschengeld soll maximal 336 Euro betragen. Hinzu kommen Unterkunft, Verpflegung und Dienstkleidung. Die jeweilige Höhe des Geldes kann jedoch von Träger zu Träger variieren und hängt auch vom Umfang der Tätigkeit des Freiwilligen ab. Das Geld, das der Freiwillige erhält, ist kein Gehalt im arbeitsrechtlichen Sinn. Es ist mehr eine Aufwandsentschädigung.
Der Bundesfreiwilligendienst wird vom Bund pauschal mit 200 Euro im Monat pro Platz gefördert. Für so genannte Benachteiligte erhöht sich die Förderung um 50 Euro im Monat. Zu beachten ist, dass während des BFD in aller Regel kein Anspruch auf Kindergeld besteht. (Das ist im FSJ anders.)
Überregionale Angebote von Einsatzstellen finden Sie hier
Übrigens: Alternativ zum Bundesfreiwilligendienst kann auch ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) geleistet werden.
Aktuelle Infos unter www.bundesfreiwilligendienst.de
und unter der Tel. Nr. 0221-36730
Aktiv werden kann man als Bundesfreiwilligendienstler (Bufdi) nicht nur im sozialen Bereich, sondern zum Beispiel auch in einer anerkannten Stelle im Umweltschutz und in der Landwirtschaft.
Beruflich und persönlich weiterzukommen - sich zu engagieren, sich beruflich zu qualifizieren und orientieren, interessante neue Erfahrungen zu sammeln, nette Leute kennen zu lernen – das alles macht den Bundesfreiwilligendienst aus.
Das Taschengeld soll maximal 336 Euro betragen. Hinzu kommen Unterkunft, Verpflegung und Dienstkleidung. Die jeweilige Höhe des Geldes kann jedoch von Träger zu Träger variieren und hängt auch vom Umfang der Tätigkeit des Freiwilligen ab. Das Geld, das der Freiwillige erhält, ist kein Gehalt im arbeitsrechtlichen Sinn. Es ist mehr eine Aufwandsentschädigung.
Der Bundesfreiwilligendienst wird vom Bund pauschal mit 200 Euro im Monat pro Platz gefördert. Für so genannte Benachteiligte erhöht sich die Förderung um 50 Euro im Monat. Zu beachten ist, dass während des BFD in aller Regel kein Anspruch auf Kindergeld besteht. (Das ist im FSJ anders.)
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Übrigens: Alternativ zum Bundesfreiwilligendienst kann auch ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) geleistet werden.








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