Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Betreuung nach dem Betreuungsrecht
Wer seine eigenen Angelegenheiten aufgrund des Alters, einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr ganz oder nur teilweise regeln kann, findet Hilfe und Vertretung im Rahmen der rechtlichen Betreuung.
Beratung und Informationen werden durch die Betreuungsstelle des Landkreises Osnabrück und den Osnabrücker Betreuungsvereinen angeboten.
Eine besondere Bedeutung wird auch der Information über Maßnahmen wie Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen beigemessen.
Regelungen durch Vorsorgevollmachten
Wer klug ist, sorgt vor. Das Thema Vorsorgevollmachten als Alternative zur rechtlichen Betreuung, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen als weitere Absicherung erfreuen sich wachsender Beliebtheit.
(Alters-)Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen werden künftig eine große Rolle spielen und sind sehr wichtig für die eigene rechtliche Vertretung. Wichtig ist, dass eine Vorsorgevollmacht zum Zeitpunkt der uneingeschränkten, vollen Geschäftsfähigkeit geschlossen wird. Mit einer Vorsorgevollmacht wird dafür gesorgt, dass
die erforderlichen Angelegenheiten durch eine bevollmächtigte Person des Vertrauens erfüllt werden können
möglichst keine rechtliche Betreuung durch das Vormundschaftsgericht eingerichtet wird.
Existiert eine Vollmacht zur Regelung bestimmter Angelegenheiten, darf grundsätzlich keine rechtliche Betreuung durch das Vormundschaftsgericht eingerichtet werden.
Detaillierte Informationen zu diesem Thema erhalten Sie bei der Betreuungsstelle des Landkreises Osnabrück oder den Betreuungsvereinen. Hier können auch Formulare und Textvorschläge zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung abgeholt werden.
Natürlich können Sie sich zu diesen Themen auch von Rechtsanwälten und Notaren beraten lassen.
Das amtliche Beglaubigen der Vorsorgevollmachten obliegt den Betreuungsbehörden. Vor der jeweiligen Beglaubigung wird ein Beratungsgespräch geführt.
Patientenverfügungen
Textvorschläge für eine Patientenverfügung können von der Betreuungsstelle angefordert werden. Auch ist das Osnabrücker Hospiz für eine weiterführende Beratung bereit: Osnabrücker Hospiz e. V. -Stationäre Pflegeeinrichtung- Johannisfreiheit 7, 49074 Osnabrück, Telefon: 0541/ 35055-0
Eine besondere Bedeutung wird auch der Information über Maßnahmen wie Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen beigemessen.
| Sozialdienst Katholischer Frauen –SKF- Osnabrück Detmarstraße 6 - 8 49074 Osnabrück |
Frau Angelika Kaiser Telefon: 0541/ 33876-20 Fax: 0541 33876-33 buero@skf-os.de |
| Sozialdienst Katholischer Frauen –SKF- Bersenbrück Bürgermeister-Kreke-Str. 3 49593 Bersenbrück |
Frau Claudia Schumacher Telefon: 05439/ 1773 c.schumacher@skf-bersenbrueck.de |
| Sozialdienst Kath. Männer –SKM- - Katholischer Verein für soziale Dienste e.V.- Alte Poststraße 11 49074 Osnabrück |
Herr Georg Ciupka-Medeke Telefon: 0541/ 33144-23 Herr Wolfgang Birke Telefon: 0541/ 33144-20 |
| Betreuungsverein im Diakonischen Werk des Kirchenkreises Osnabrück e.V. Turmstraße 21 49074 Osnabrück |
Frau Elke Eilers Telefon: 0541/ 94020-21 Fax: 0541/ 94020-50 |
| Hilfe für Hörgeschädigte in Niedersachsen e.V. Knollstraße 96 49088 Osnabrück |
Frau Birgit Otten Telefon: 0541/ 1 80 09 82 Fax: 0541/ 1 80 09 83 |
Regelungen durch Vorsorgevollmachten
Wer klug ist, sorgt vor. Das Thema Vorsorgevollmachten als Alternative zur rechtlichen Betreuung, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen als weitere Absicherung erfreuen sich wachsender Beliebtheit.
(Alters-)Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen werden künftig eine große Rolle spielen und sind sehr wichtig für die eigene rechtliche Vertretung. Wichtig ist, dass eine Vorsorgevollmacht zum Zeitpunkt der uneingeschränkten, vollen Geschäftsfähigkeit geschlossen wird. Mit einer Vorsorgevollmacht wird dafür gesorgt, dass
Existiert eine Vollmacht zur Regelung bestimmter Angelegenheiten, darf grundsätzlich keine rechtliche Betreuung durch das Vormundschaftsgericht eingerichtet werden.
Detaillierte Informationen zu diesem Thema erhalten Sie bei der Betreuungsstelle des Landkreises Osnabrück oder den Betreuungsvereinen. Hier können auch Formulare und Textvorschläge zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung abgeholt werden.
Natürlich können Sie sich zu diesen Themen auch von Rechtsanwälten und Notaren beraten lassen.
Das amtliche Beglaubigen der Vorsorgevollmachten obliegt den Betreuungsbehörden. Vor der jeweiligen Beglaubigung wird ein Beratungsgespräch geführt.
Patientenverfügungen
Textvorschläge für eine Patientenverfügung können von der Betreuungsstelle angefordert werden. Auch ist das Osnabrücker Hospiz für eine weiterführende Beratung bereit: Osnabrücker Hospiz e. V. -Stationäre Pflegeeinrichtung- Johannisfreiheit 7, 49074 Osnabrück, Telefon: 0541/ 35055-0








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