Lebensmittelhygiene auf Veranstaltungen im Freien
Umgangmit Lebensmitteln
Vereinsfeste, Sportturniere oder andere gemeinnützige Veranstaltungen unterliegen ebenso wie gewerbliche Veranstaltungen den Bestimmungen des Lebensmittelrechts, sofern dort Lebensmittel an Dritte abgegeben werden.
Daher ist darauf zu achten, dass Speisen nicht nachteilig beeinflusst werden, das heißt: Lebensmittel sind vor Krankheitserregern, Insekten, Staub, Feuchtigkeit und falschen Behandlungsverfahren wie beispielsweise ungeeigneten Temperaturen zu schützen.
Gerüche, die durch eine nicht sachgerechte Abfallentsorgung entstehen, eine ungenügende Personalhygiene oder für Lebensmittel ungeeignete Witterungseinflüsse müssen vermieden werden.
Beachten Sie unsere Empfehlungen, die wir in den Merkblätter "Fakten zur guten Hygienepraxis" zu "Temperaturen" und zu "Sonderveranstaltungen" zusammen gefasst haben - dann wird Ihr Fest aus unserer Sicht gelingen
Die zuständigen Lebensmittelkontrolleure für Landkreis udn Stadt Osnabrück geben gerne Auskunft:
Gerüche, die durch eine nicht sachgerechte Abfallentsorgung entstehen, eine ungenügende Personalhygiene oder für Lebensmittel ungeeignete Witterungseinflüsse müssen vermieden werden.
Beachten Sie unsere Empfehlungen, die wir in den Merkblätter "Fakten zur guten Hygienepraxis" zu "Temperaturen" und zu "Sonderveranstaltungen" zusammen gefasst haben - dann wird Ihr Fest aus unserer Sicht gelingen
Die zuständigen Lebensmittelkontrolleure für Landkreis udn Stadt Osnabrück geben gerne Auskunft:
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Interne Verweise: Flyer: Fakten zur Hygienepraxis - Sonderveranstaltungen Flyer: Fakten zur Hygienepraxis - Temperaturen |








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