Ein Lächeln für Ihre Kunden
Information für Unternehmen
Teilnehmen können alle gastronomischen Betriebe, Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung, beispielsweise Großküchen und Kantinen sowie Bäckereien und Fleischereien.
Die Teilnahme am Smiley-System ist freiwillig, denn für eine generelle Veröffentlichung der Ergebnisse von Betriebskontrollen gibt es in Deutschland keine gesetzliche Grundlage.
Daher ist für Sie als Lebensmittelunternehmer der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Veterinärdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück erforderlich.
Durch die Teilnahme am Smiley-System kann Ihr Unternehmen für ein überdurchschnittlich gutes Ergebnis ausgezeichnet werden und in Form eines Aufklebers und einer Bescheinigung damit werben. So wird für Ihre Kunden deutlich: Hier ist ein guter Betrieb, der mit Lebensmitteln einwandfrei und zuverlässig arbeitet und verbraucherschutzrechtliche Vorgaben beachtet.
Übrigens: Das System hat ausschließlich einen positiven Blickwinkel, es gibt keine negative Darstellung.
Machen Sie mit - bereichern Sie Ihren Betrieb um einen Smiley.
Daher ist für Sie als Lebensmittelunternehmer der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Veterinärdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück erforderlich.
Durch die Teilnahme am Smiley-System kann Ihr Unternehmen für ein überdurchschnittlich gutes Ergebnis ausgezeichnet werden und in Form eines Aufklebers und einer Bescheinigung damit werben. So wird für Ihre Kunden deutlich: Hier ist ein guter Betrieb, der mit Lebensmitteln einwandfrei und zuverlässig arbeitet und verbraucherschutzrechtliche Vorgaben beachtet.
Übrigens: Das System hat ausschließlich einen positiven Blickwinkel, es gibt keine negative Darstellung.
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Externe Verweise: Smiley: Vertrag, Kriterienkatalog, Merkblatt Eigenkontrolle |








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