Regelmäßige Kontrollen
Tierschutz
Das Tierschutzgesetz bestimmt, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Tierschutz betrifft die Tierhaltung und den Tierhandel, das Töten von Tieren, Eingriffe an Tieren und Tierversuche.
Regelmäßige Kontrollen
Der Fachdienst Tiere und Lebensmittel des Landkreises Osnabrück ist auch für den Tierschutz zuständig: Amtstierärzte und Amtstierärztinnen kontrollieren planmäßig die Einhaltung der Bestimmungen.
Besondere Überwachung
werden besonders überwacht. Auch die private Hobby- und Heimtierhaltung wird nach Hinweisen auf Mängel überprüft.
Tierschutz geht uns alle an: Schauen Sie nicht weg, wenn Tiere mißhandelt werden - rufen Sie uns an
Besondere Überwachung
- Landwirtschaftliche Tierhaltungen einschließlich Pferdehaltungen
- Gewerbliche Tierhaltungen und -zuchten
- Gewerblicher Handel mit Tieren (Viehhandel, Tierspeditionen, Zoofachhandel etc.)
- Tiertransporte
- Schlachtbetriebe
- Tierschauen, Tierbörsen
- Tierversuchseinrichtungen und Versuchstierhaltungen
- Zoologische Gärten, Tierparks und Tiergehege
- Gewerbliche Reit- und Fahrbetriebe
- Tierheime
- Tierpensionen
- Gewerbliche Schädlingsbekämpfer
- Schutzhundeausbildungsbetriebe
werden besonders überwacht. Auch die private Hobby- und Heimtierhaltung wird nach Hinweisen auf Mängel überprüft.








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