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Die Erkrankung ist eine Anzeigepflichtige Tierseuche

Fragen und Antworten zur Blauzungenkrankheit

Die Blauzungenkrankheit (auch Bluetongue, Maulkrankheit oder engl. Catarrhal fever of sheep genannt) ist eine virale Infektionskrankheit von Schafen, Ziegen, Kühen und anderen domestizierten und wild lebenden Wiederkäuern.

Die Blauzungenkrankheit breitet sich derzeit rasant in unseren Nachbarregionen aus. Hat sie auch schon das Osnabrücker Land erreicht?

    Seit dem 13. August 2008 bis heute ist in 25 Wiederkäuerbeständen die Blauzungenkrankheit festgestellt worden, davon 23 Fälle innerhalb der letzten Woche.

Müssen sich die Personen, die Kontakt mit erkrankten Tieren haben, Sorgen um die eigene Gesundheit machen?

    Das Virus der Blauzungenkrankheit verursacht nur bei Wiederkäuern die bekannten Krankheitserscheinungen und Gesundheitsschädigungen. Eine Übertragung des Blauzungenerregers durch die Gnitzen auf den Menschen, die danach an einer vergleichbaren Symptomatik erkrankten, ist nicht bekannt. Daher brauchen sich Personen, die Kontakt mit infizierten oder erkrankten Tieren haben keine Sorgen um die eigene Gesundheit machen.

Was muss ich tun, wenn ich Krankheitssymtome bei meinen Tieren vermute?

    Falls die Tiere Krankheitssymptome zeigen, die auf Blauzungenkrankheit hindeuten - dies sind Speicheln, Schwellungen am Kopf, insbesondere an den Lippen, Entzündungen im Bereich der Nase, der Lippen, des Zahnfleisches, Euters mit Schorfbildung, Lahmheiten -, sollen sie die erkrankten Tiere ihrem Tierarzt zur Untersuchung vorstellen. Dieser wird dann die erforderlichen Proben zur weiteren Laboruntersuchung entnehmen, damit dann im Veterinärinstitut des Landesamtes für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (LAVES) in Oldenburg eine Infektion festgestellt werden kann.

Gibt es Entschädigungszahlungen, falls die Krankheit bei meinen Tieren zum Tode führt?

    Sehr kranke Tiere, die mit großer Wahrscheinlichkeit an der Krankheit verenden werden, können nach Begutachtung durch den Amtstierarzt getötet werden. Für diese Tiere gibt es dann eine Entschädigung durch die Tierseuchenkasse. Voraussetzung für eine Entschädigung ist, daß der Rinder-, Schaf- und Ziegenbestand beim Veterinärdienst für den Landkreis und die Stadt Osnabrück gemeldet ist und Beiträge an die Tierseuchenkasse gezahlt wurden. Wer bisher seinen Rinder-, Schaf- oder Ziegenbestand noch nicht gemeldet hat, kann dies mit dem Antrag für eine Registriernummer beziehungsweise der Tierseuchenverdachtsmeldung nachholen, per Fax unter 0541-5014416 oder unter der Tel.-Nr. 0541-5012162 oder per e-Mail: veterinaer@lkos.de.

Was kann ich beziehungsweise der Landkreis tun, um die Krankheit zu bekämpfen, was ist an vorsorgenden Maßnahmen möglich?

    Da die Krankheit über Gnitzen als Vektoren und nicht unmittelbar von Tier zu Tier übertragen wird, gibt es keine unmittelbar wirkenden Maßnahmen gegen eine weitere Verbreitung der Blauzungenkrankheit. Vorbeugend wird die Ausbreitung durch die Überwachung der Handelsregelungen für Rinder, Schafe und Ziegen kontrolliert; bedingt kann sie durch eine möglichst flächendeckende und konsequente Insektizidbehandlung eingeschränkt werden. Daher sollten Rinder-, Schaf- und Ziegenhalter ihre Tiere vorbeugend mit den dafür zugelassenen Insektiziden behandeln, die sie bei ihren Tierärzten erhalten können.
 

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Am Schölerberg 1
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Telefon: 0541 501 2183
Telefax: 0541 501 4416
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