Rinderseuche
Allgemeine Informationen
Das BHV1 (Bovines Herpesvirus Typ 1) verursacht bei Rindern Erkrankungen der Atemwege (Infektiöse Bovine Rhinotracheitis IBR) oder der Geschlechtsorgane (Infektiöse Pustulöse Vulvovaginitis IPV).
Es handelt sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, die für den Menschen ungefährlich ist.
Neue Vorschriften sollen Tierverkehr sichern
Die seit Ende 2001 geltenden Vorschriften zur BHV1-Bekämpfung untersagen den freien Verkehr mit Rindern aus Betrieben mit unbekanntem BHV1-Status. Viele Drittländer verlangen entsprechende Exportbescheinigungen. In anderen EU-Mitgliedstaaten, aber auch in anderen Bundesländern wird die Schaffung BHV1-freier Bestände mit Nachdruck betrieben.
Untersuchung vorgeschrieben
Daher ist eine jährliche Untersuchung der über neun Monate alten Zucht- und Nutzrinder oder eine regelmäßige Impfung gegen BHV1 zwingend vorgeschrieben. Der uneingeschränkte Handelsverkehr mit Rindern ist nur mit einer amtlichen Bescheinigung über die BHV1-Freiheit des Einzeltieres möglich.
Kostenübernahme durch Tierseuchenkasse
Die Kosten der Blutentnahmen, Untersuchungen und Impfungen in allen Beständen, die sich am Verfahren beteiligen, werden von der Niedersächsischen Tierseuchenkasse übernommen.
Neue Vorschriften sollen Tierverkehr sichern
Weide im Osnabrücker Land
Die seit Ende 2001 geltenden Vorschriften zur BHV1-Bekämpfung untersagen den freien Verkehr mit Rindern aus Betrieben mit unbekanntem BHV1-Status. Viele Drittländer verlangen entsprechende Exportbescheinigungen. In anderen EU-Mitgliedstaaten, aber auch in anderen Bundesländern wird die Schaffung BHV1-freier Bestände mit Nachdruck betrieben.
Untersuchung vorgeschrieben
Daher ist eine jährliche Untersuchung der über neun Monate alten Zucht- und Nutzrinder oder eine regelmäßige Impfung gegen BHV1 zwingend vorgeschrieben. Der uneingeschränkte Handelsverkehr mit Rindern ist nur mit einer amtlichen Bescheinigung über die BHV1-Freiheit des Einzeltieres möglich.
Kostenübernahme durch Tierseuchenkasse
Die Kosten der Blutentnahmen, Untersuchungen und Impfungen in allen Beständen, die sich am Verfahren beteiligen, werden von der Niedersächsischen Tierseuchenkasse übernommen.








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