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Seuchenfreiheit und Tiergesundheit

Tierseuchenbekämpfung
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Rinderseuche

Allgemeine Informationen

Das BHV1 (Bovines Herpesvirus Typ 1) verursacht bei Rindern Erkrankungen der Atemwege (Infektiöse Bovine Rhinotracheitis IBR) oder der Geschlechtsorgane (Infektiöse Pustulöse Vulvovaginitis IPV).

Es handelt sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, die für den Menschen ungefährlich ist.

Neue Vorschriften sollen Tierverkehr sichern
Rinderseuche BHV1
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Weide im Osnabrücker Land


Die seit Ende 2001 geltenden Vorschriften zur BHV1-Bekämpfung untersagen den freien Verkehr mit Rindern aus Betrieben mit unbekanntem BHV1-Status. Viele Drittländer verlangen entsprechende Exportbescheinigungen. In anderen EU-Mitgliedstaaten, aber auch in anderen Bundesländern wird die Schaffung BHV1-freier Bestände mit Nachdruck betrieben.

Untersuchung vorgeschrieben
Daher ist eine jährliche Untersuchung der über neun Monate alten Zucht- und Nutzrinder oder eine regelmäßige Impfung gegen BHV1 zwingend vorgeschrieben. Der uneingeschränkte Handelsverkehr mit Rindern ist nur mit einer amtlichen Bescheinigung über die BHV1-Freiheit des Einzeltieres möglich.

Kostenübernahme durch Tierseuchenkasse
Die Kosten der Blutentnahmen, Untersuchungen und Impfungen in allen Beständen, die sich am Verfahren beteiligen, werden von der Niedersächsischen Tierseuchenkasse übernommen.
 

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Frau Claudia Holkenbrink
Kreishaus
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Telefon: 0541 501 2183
Telefax: 0541 501 4416
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