Integration und Ausländer
Integration von Ausländern und Spätaussiedlern
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Niedersächsischer Integrationspreis für den Landkreis
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Seit Jahren engagiert sich der Landkreis Osnabrück stark für die Integration von Ausländern und Spätaussiedlern. Diese Leistung wurde jetzt mit dem Niedersächsischen Integrationspreis gewürdigt.
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Zuwanderer: Chance zur Entwicklung unserer Region
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Migration und Integration
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Die erfolgreiche Integration von Zuwanderern ist eine Chance zur Entwicklung unserer Region. Der Landkreis Osnabrück möchte diese Chance nutzen.
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Einbürgerungen
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Voraussetzung für die Integration: Kenntnisse der Landessprache
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Je besser ein Mensch die Sprache des Landes beherrscht, in dem er auf Dauer leben wird, desto größer ist seine Chance, sich in angemessener Zeit zu integrieren.
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Asylangelegenheiten
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Schutz vor staatlicher politischer und religiöser Verfolgung
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Ausländische Staatsangehörige genießen in der Bundesrepublik Deutschland Schutz vor staatlicher politischer und religiöser Verfolgung in ihrem Heimatland.
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Besuchsaufenthalte
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Dauer des Aufenthalts
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Für ausländische Staatsangehörige besteht grundsätzlich die Möglichkeit, innerhalb von sechs Monaten für eine Dauer von 90 Tagen im Rahmen eines Besuchsaufenthaltes in die Bundesrepublik Deutschland einzureisen. Dieses gilt jedoch nur für visumsfreie Ausländer.
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Allgemeine Angelegenheiten
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Auskünfte und Ansprechpartner
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Sie haben eine Frage zu Ihrem Aufenthaltstitel? Oder möchten Sie für einen ausländischen Freund einen Besuchsaufenthalt organisieren? Für alle ausländerrechtlichen Maßnahmen ist unsere Abteilung zuständig.
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