Integration und Ausländer
Besuchsaufenthalte
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Für ausländische Staatsangehörige besteht grundsätzlich die Möglichkeit, innerhalb von sechs Monaten für eine Dauer von 90 Tagen im Rahmen eines Besuchsaufenthaltes in die Bundesrepublik Deutschland einzureisen. Dieses gilt jedoch nur für die visumsfreie Einreise.
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Blickpunkt: Integration Ordnung Umwelt
Aufenthaltstitel
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Ausländer benötigen für die Einreise und den längerfristigen Aufenthalt in Deutschland in der Regel einen Aufenthaltstitel.
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eAT Der Elektronische Aufenthaltstitel
EU-Freizügigkeit
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Staatsangehörige eines Mitgliedslandes der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (Island, Liechtenstein, Norwegen) genießen innerhalb der Europäischen Union Freizügigkeit.
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Einbürgerung & Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
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Sie leben bereits seit längerer Zeit in Deutschland und haben sich vielleicht mit der Frage beschäftigt, ob Sie sich einbürgern lassen wollen?
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Schutz vor Verfolgung
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Nach Art. 16a Grundgesetz (GG) haben politisch Verfolgte in der Bundesrepublik Deutschland einen Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigte.
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Wir helfen weiter
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Sie haben eine Frage zu Ihrem Aufenthaltstitel? Sie möchten einen ausländischen Freund zu einem Besuchsaufenthalt in Deutschland einladen? Sie haben Fragen zu Ihrer Einbürgerung?
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