EU-Freizügigkeit
Staatsangehörige eines Mitgliedslandes der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (Island, Liechtenstein, Norwegen) genießen innerhalb der Europäischen Union Freizügigkeit.
Damit benötigen Staatsangehörige aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bzw. der EWR-Staaten und ihre Familienangehörigen keinen Aufenthaltstitel, wenn sie in Deutschland leben möchten.
Sie erhalten eine Freizügigkeitsbescheinigung für einen Aufenthalt
Die Vorlag dieser Bescheinigung kann beispielsweise bei Kontrollen am Arbeitsplatz verlangt werden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter der Abteilung für Integration und Ausländer.
Sie erhalten eine Freizügigkeitsbescheinigung für einen Aufenthalt
- als Arbeitnehmer
- zur Berufsausbildung
- als selbständiger Erwerbstätiger
- als Dienstleistungserbringer oder- empfänger (z. B. Studierender)
- oder als Nichterwerbstätiger, wenn sie anderweitig ausreichende Existenzmittel und Krankenversicherungsschutz nachweisen können.
Die Vorlag dieser Bescheinigung kann beispielsweise bei Kontrollen am Arbeitsplatz verlangt werden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter der Abteilung für Integration und Ausländer.








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