Aufenthaltstitel
Ausländer benötigen für die Einreise und den längerfristigen Aufenthalt in Deutschland in der Regel einen Aufenthaltstitel.
Aufenthaltstitel werden erteilt als:
- Visum (dauerhafte Einreise)
Für eine im Gegensatz zum Besuchsaufenthalt dauerhafte Einreise ins Bundesge-biet ist ein nationales Visum erforderlich, das vom Ausländer vor der Einreise bei den deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften, Konsulate) beantragt wird.
- Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter und zweckgebundener Aufenthaltstitel. Die Aufenthaltserlaubnis kann für folgende Aufenthaltszwecke erteilt und verlängert werden:
- Niederlassungserlaubnis
Eine Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel für Ausländer, die bereits einige Zeit rechtmäßig in Deutschland leben und weitere Voraussetzungen erfüllen.
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
Neben der Niederlassungserlaubnis ist der Daueraufenthalt-EG ein weiterer unbe-fristeter Aufenthaltstitel. Er wurde aufgrund einer Richtlinie der Europäischen U-nion in das Aufenthaltsgesetz aufgenommen.
An dieser Stelle können nicht alle Details der einzelnen Aufenthaltstitel darge-stellt werden. Für weitere Informationen oder eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Integration und Ausländer.
- Visum (dauerhafte Einreise)
Für eine im Gegensatz zum Besuchsaufenthalt dauerhafte Einreise ins Bundesge-biet ist ein nationales Visum erforderlich, das vom Ausländer vor der Einreise bei den deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften, Konsulate) beantragt wird.
- Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter und zweckgebundener Aufenthaltstitel. Die Aufenthaltserlaubnis kann für folgende Aufenthaltszwecke erteilt und verlängert werden:
- Ausbildung, Studium
- Erwerbstätigkeit
- Humanitäre Gründe
- Familienzusammenführung
- Niederlassungserlaubnis
Eine Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel für Ausländer, die bereits einige Zeit rechtmäßig in Deutschland leben und weitere Voraussetzungen erfüllen.
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
Neben der Niederlassungserlaubnis ist der Daueraufenthalt-EG ein weiterer unbe-fristeter Aufenthaltstitel. Er wurde aufgrund einer Richtlinie der Europäischen U-nion in das Aufenthaltsgesetz aufgenommen.
An dieser Stelle können nicht alle Details der einzelnen Aufenthaltstitel darge-stellt werden. Für weitere Informationen oder eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Integration und Ausländer.








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