Analoge Fahrtenschreiber werden durch digitale Kontrollgeräte ersetzt
Fahrerkarte
Fahrer von Nutzfahrzeugen über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht und von Kraftomnibussen über 9 Sitzplätze müssen sich hinsichtlich der Aufzeichnungen, unter anderem der Lenk- und Ruhezeiten, zukünftig neu orientieren.
Muster Fahrerkarte: Rückseite
Fahrerkarte ab sofort
Ist das Nutzfahrzeug oder der Kraftomnibus mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet, benötigt der Fahrer eine Fahrerkarte. Diese kann er ab sofort beantragen. Die Fahrerkarte ermöglicht die Speicherung von Lenk- und Ruhezeiten. Sie enthält die Identitätsdaten des Fahrers.
Die Fahrerkarte wird beim Kraftfahrt–Bundesamt in Flensburg hergestellt
Wo kann ich die Fahrerkarte beantragen?
Die Fahrerkarte ist in der Führerscheinstelle des Landkreises Osnabrück, Am Schölerber1, 49082 Osnabrück zu beantragen. Wegen der Unterschrift ist ein persönliches Erscheinen notwendig. Das Antragsformular wird im Zuge der Bearbeitung direkt erstellt.
Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?
- Der Antragsteller muss bereits im Besitz des deutschen EU-Kartenführerscheins oder Inhaber einer entsprechenden Fahrerlaubnis eines Mitgliedstaates der EU/EWR (mindestens eine der Klassen B,BE,C,CE,C1,C1E,D,DE,D1,D1E) sein. Ist dies nicht der Fall sein, ist der EU-Kartenführerschein gleichzeitig mit zu beantragen.
Für die Ausstellung des Kartenführerscheins wird ein Lichtbild benötigt, dass den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.07 (BGBl I Seite 2386) entspricht (Biometrisches Lichtbild)
- Ein Lichtbild neueren Datum (vor hellem Hintergrund, Halbprofil ohne Kopfbedeckung, Größe 35 x 45 mm). Auch für die Fahrerkarte kann ein biometrisches Lichtbild verwendet werden. Ein solches Lichtbild ist hier aber nicht zwingend erforderlich
- Personalausweis als Nachweis der Identität.
Antragsberechtigung
Der Antragsteller muss seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Antragsberechtigt sind aber auch Personen, die einen Wohnsitz in einem Staat außerhalb der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates haben, jedoch mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis und/oder einem Arbeitsvertrag für ein Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland tätig sind. Die Anträge sind in diesem Fall an die für den Unternehmenssitz nach Landesrecht zuständigen Behörden oder Stellen zu richten.
Kosten:
Für die Antragstellung, die Personalisierung (Herstellung) durch das Kraftfahrt – Bundesamt und den Direktversand an den Antragsteller wird eine Verwaltungsgebühr von 40,00 € erhoben.
Gültigkeit:
Die Fahrerkarte ist 5 Jahre gültig, danach sollte rechtzeitig, frühestens aber 6 Monate und spätestens 15 Tage vor Fristablauf, eine Folgekarte beantragt werden. Bei Verlust bzw. technischem Defekt kann eine Ersatzkarte beantragt werden.
Mehr zur neuen Fahrerkarte: Kraftfahrt-Bundesamt.








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