Fachdienst Ordnung
Wir beantworten Ihre Fragen
Der Fachdienst Ordnung ist einer der größten des Landkreises. Schließlich stellen sich im alltäglichen Leben ständig Fragen, die uns angehen.
Die Rettungsleitstelle des Landkreises koordiniert jährlich rund 36.000 Rettungsdienst- und mehr als 5000 Feuerwehreinsätze
Gefahrenabwehr
Die Aufgaben der Gefahrenabwehr umfassen die Bearbeitung der allgemeinen Gefahrenabwehrangelegenheiten des Landkreises und die Fachaufsicht über die örtlichen Ordnungsbehörden.
Versammlungen und Demonstrationen
Wer eine Versammlung oder eine Demonstration (Umzug) durchführen möchte, bedarf der Erlaubnis. Der Landkreis Osnabrück ist zuständig, wenn sie im Bereich der Stadt Bad Iburg, bzw. in den Gemeinden Bad Laer, Bad Rothenfelde, Bissendorf oder Hilter a.T.W. stattfinden soll. Im Übrigen Bereich des Landkreises ist jeweils die Stadt, Gemeinde oder Samtgemeinde zuständig, in der die Versammlung ihren Ausgangspunkt hat.
Waffen und Sprengstoff
Waffen und Sprengstoff stellen eine erhebliche Gefahrenquelle für die Allgemeinheit dar. Aufgabe der Ordnungsabteilung ist es, die Angelegenheiten im Sinne des Gemeinwohls zu regeln und zu kontrollieren. Das erfolgt durch die Erteilung/Versagung waffen- und sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse, die Überprüfung von Waffenerlaubnisinhabern, Waffenhändlern und Schießstätten.
Jagd
Die Nutzung von Wildbeständen ist reglementiert. Die Ordnungsabteilung stellt Jagdscheine aus, überprüft die Antragsteller hinsichtlich ihrer Befähigung und persönlichen Eignung, und beaufsichtigt die Jagdbezirke und die Jagdgenossenschaften.
Gewerbeangelegenheiten
Wir bearbeiten Anträge auf Erteilung einer Maklererlaubnis und sind zuständig für die übrigen Erlaubnisse (z.B. für Spielhallen, Gaststätten, Bewachungsgewerbe, Reisegewerbe) in den Gemeinden Glandorf und Hasbergen. Die anderen kreisangehörigen Städte und Gemeinden handeln im Rahmen des Modellkommunengesetzes (ModKG) in eigener Zuständigkeit.
Schwarzarbeit
In der Bekämpfung der Schwarzarbeit verfolgt der Landkreis Osnabrück Verstöße im Bereich Gewerbe und Handwerk. Mit anderen Behörden besteht eine Zusammenarbeit, beispielsweise mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), mit Sozialversicherungsträgern und mit Finanzämtern. Wir gehen Hinweisen nach und führen kreisweite Aktionstage gegen die Schwarzarbeit durch.
Gefährliche Hunde
Der Landkreis Osnabrück wird tätig, wenn er Hinweise darauf erhält, dass ein Hund eine gesteigerte Aggressivität aufweist, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe zeigt. Ein auffällig gewordenes Tier wird als Gefahrhund eingestuft. Abhängig von der Einstufung werden Anordnungen bezüglich der Hundehaltung außerhalb von Privatgrundstücken getroffen.








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