Kraftfahrzeugzulassung
Zulassungen, Um- und Abmeldungen
Wir sind Ihre Ansprechpartner für Zulassung und Abmeldung von Kraftfahrzeugen. Auch beim Verlust von Fahrzeugpapieren helfen wir weiter.
Zulassungsstellen vor Ort
Bürger aus Stadt und Landkreis Osnabrück nutzen für die Zulassung die für Sie nächste Zulassungsstelle im Landkreis oder in der Stadt Osnabrück. Kommen Sie bitte zu Beginn der Sprechzeiten. Wir können Sie dann schnell bedienen.
Welche Unterlagen muss ich mitbringen?
Eine Übersicht der notwendigen Unterlagen haben wir für Sie in der Datei "Was benötige ich für die Kfz-Zulassung" zusammengestellt.
Sie sollten die folgenden Hinweise beachten, um sich unnötige Wege zu ersparen.
Gültige Ausweispapiere
Sind Ihre Ausweispapiere gültig und aktuell? Im Personalausweis muß nach einem Wohnungswechsel die neue Anschrift eingetragen sein. Wenn Sie einen Reisepass vorlegen, ist zusätzlich eine Meldebestätigung Ihres Einwohnermeldeamtes erforderlich, da der Paß keine Anschrift enthält. Diese sollte nicht älter als 6 Monate sein. Bei Antragstellung durch eine andere Person als den Halter ist eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.
Versicherungsbestätigung
Bitte grundsätzlich in elektronischer Form als VB-Nummer.
Bürger aus Stadt und Landkreis Osnabrück nutzen für die Zulassung die für Sie nächste Zulassungsstelle im Landkreis oder in der Stadt Osnabrück. Kommen Sie bitte zu Beginn der Sprechzeiten. Wir können Sie dann schnell bedienen.
| Bitte beachten Sie: Fahrzeughalter der Stadt Osnabrück können in den folgenden Außenstellen keine Zulassung durchführen: Bohmte, Bersenbrück, Bad Essen, Fürstenau und Quakenbrück. |
Welche Unterlagen muss ich mitbringen?
Eine Übersicht der notwendigen Unterlagen haben wir für Sie in der Datei "Was benötige ich für die Kfz-Zulassung" zusammengestellt.
Sie sollten die folgenden Hinweise beachten, um sich unnötige Wege zu ersparen.
Gültige Ausweispapiere
Sind Ihre Ausweispapiere gültig und aktuell? Im Personalausweis muß nach einem Wohnungswechsel die neue Anschrift eingetragen sein. Wenn Sie einen Reisepass vorlegen, ist zusätzlich eine Meldebestätigung Ihres Einwohnermeldeamtes erforderlich, da der Paß keine Anschrift enthält. Diese sollte nicht älter als 6 Monate sein. Bei Antragstellung durch eine andere Person als den Halter ist eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.
Versicherungsbestätigung
Bitte grundsätzlich in elektronischer Form als VB-Nummer.
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Interne Verweise: Fahrzeugschein gegen Einzugsermächtigung Was benötige ich für die KFZ-Zulassung? |
Externe Verweise: KFZ-Steuerberechnung Zulassungsdienst Meldefix |








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