Neubau Autobahn A 33 / B 51n (OU Belm) bis zur Autobahn A 1
Raumordnungsverfahren
Das Raumordnungsverfahren ist Anfang Februar 2009 mit der Landesplanerischen Feststellung abgeschlossen worden. Als Ergebnis wird die beantragte Vorzugsvariante mit den Belangen der Raumordnung und Landesplanung als vereinbar eingestuft.
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr plant als Vorhabenträger den Neubau der Autobahn A 33 / B 51n (OU Belm) bis zur Autobahn A 1 (nördlich Osnabrück).
Aufgrund einer gesamtwirtschaftlichen Bewertung - sehr hohe Raumwirksamkeit, städtebauliche Wirkung, günstiges Nutzen-Kosten-Verhältnis (KNV) - wurde der Neubau der A 33 bei der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes 2003 (BVWP) in den „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft.
Am 11.02.2005 hat die Nieders. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Osnabrück - bei der zuständigen Unteren Landesplanungsbehörde (Landkreis Osnabrück) um die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gebeten.
Am 18. März 2005 fand auf Einladung des Landkreises Osnabrück die dem Raumordnungsverfahren vorgelagerte Antragskonferenz statt. Diese Antragskonferenz sollte die Niedersächsische Straßenbehörde als Vorhabenträger in die Lage versetzen, die von der Landesplanungsbehörde mit den Beteiligten für notwendig erachteten Unterlagen umfassend zu erarbeiten und zusammenstellen zu können.
Nach Erarbeitung einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS), einer Fauna-Flora-Habitat (FFH)- Verträglichkeitsuntersuchung, einem Fachbeitrag Artenschutz, faunistischen Fachbeiträgen und einer Verkehrsuntersuchung wurde am 07. Januar 2008 das Raumordnungsverfahren eingeleitet.
Die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen wurden dem Vorhabensträger zugeleitet.
Da das Raumordnungsverfahren zugleich der Unterrichtung und Anhörung der Öffentlichkeit dient, wurden zeitgleich die Städte Bramsche und Osnabrück sowie die Gemeinden Belm und Wallenhorst aufgefordert, die Planungsunterlagen mit der UVS zur Einsicht auszulegen.
In einem nicht öffentlichen Erörterungstermin wurden am 26. Mai 2008 die wesentlichen Anregungen und Hinweise auf der Grundlage einer Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen erörtert. Den Beteiligten wurde am 10.06.2008 ein Ergebnisprotokoll zugesandt.
Um weitere Details für die in der Landesplanerischen Feststellung zu berücksichtigende FFH-Ausnahmeprüfung festzulegen, wurde auf Antrag der Nieders. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr am 22.08.2008 eine Expertenrunde aus Vertretern des Bundes , des Landes und der Fachbehörden einberufen. Hierdurch ergab sich eine zeitliche Verschiebung der Landesplanerischen Feststellung.
Mit der landesplanerisch festgestellten Trasse werden verschiedene Maßgaben verbunden sein, die in der Ausführungsplanung und dem Genehmigungsverfahren (Planfeststellung) berücksichtigt werden müssen.
Einzelheiten zur landesplanerischen Feststellung entnehmen Sie bitte den Anlagen:
Aufgrund einer gesamtwirtschaftlichen Bewertung - sehr hohe Raumwirksamkeit, städtebauliche Wirkung, günstiges Nutzen-Kosten-Verhältnis (KNV) - wurde der Neubau der A 33 bei der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes 2003 (BVWP) in den „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft.
Am 11.02.2005 hat die Nieders. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Osnabrück - bei der zuständigen Unteren Landesplanungsbehörde (Landkreis Osnabrück) um die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gebeten.
| Für einen detaillierten Blick auf den Trassenverlauf benötigen Sie das kostenlose Programm „Google Earth“ sowie die dafür bereit gestellte Datei (kml). Nach der Installation von Google Earth öffnen Sie bitte den Menüpunkt "Datei" und laden dort die kml-Datei, die Sie zuvor per Mausklick auf dem Desktop speichern. Alternativ lässt sich der Trassenverlauf unter Google Maps betrachten. Speichern Sie die Datei (txt) auf dem Desktop. Öffnen Sie die Datei mit einem Textprogramm und kopieren Sie den Inhalt in das Formularfenster dieser Seite: Trassenverlauf via Google Maps. Hinweis: Der Landkreis Osnabrück bietet keine Unterstützung zu Google Earth und dessen Installation (sowie zu Google Maps). Bitte beachten Sie dazu die Hinweise und Empfehlungen von Google Earth. |
Trassenverlauf
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Am 18. März 2005 fand auf Einladung des Landkreises Osnabrück die dem Raumordnungsverfahren vorgelagerte Antragskonferenz statt. Diese Antragskonferenz sollte die Niedersächsische Straßenbehörde als Vorhabenträger in die Lage versetzen, die von der Landesplanungsbehörde mit den Beteiligten für notwendig erachteten Unterlagen umfassend zu erarbeiten und zusammenstellen zu können.
Nach Erarbeitung einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS), einer Fauna-Flora-Habitat (FFH)- Verträglichkeitsuntersuchung, einem Fachbeitrag Artenschutz, faunistischen Fachbeiträgen und einer Verkehrsuntersuchung wurde am 07. Januar 2008 das Raumordnungsverfahren eingeleitet.
Die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen wurden dem Vorhabensträger zugeleitet.
Da das Raumordnungsverfahren zugleich der Unterrichtung und Anhörung der Öffentlichkeit dient, wurden zeitgleich die Städte Bramsche und Osnabrück sowie die Gemeinden Belm und Wallenhorst aufgefordert, die Planungsunterlagen mit der UVS zur Einsicht auszulegen.
In einem nicht öffentlichen Erörterungstermin wurden am 26. Mai 2008 die wesentlichen Anregungen und Hinweise auf der Grundlage einer Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen erörtert. Den Beteiligten wurde am 10.06.2008 ein Ergebnisprotokoll zugesandt.
Um weitere Details für die in der Landesplanerischen Feststellung zu berücksichtigende FFH-Ausnahmeprüfung festzulegen, wurde auf Antrag der Nieders. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr am 22.08.2008 eine Expertenrunde aus Vertretern des Bundes , des Landes und der Fachbehörden einberufen. Hierdurch ergab sich eine zeitliche Verschiebung der Landesplanerischen Feststellung.
Mit der landesplanerisch festgestellten Trasse werden verschiedene Maßgaben verbunden sein, die in der Ausführungsplanung und dem Genehmigungsverfahren (Planfeststellung) berücksichtigt werden müssen.
Einzelheiten zur landesplanerischen Feststellung entnehmen Sie bitte den Anlagen:
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Landesplanerische Feststellung A33 // Textfassung |
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Landesplanerische Feststellung A33 // Karte |








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