Straßenverkehrsabteilung
Rund um den Straßenverkehr
Wir sind Ihre Ansprechpartner für Kraftfahrzeugzulassung, Führerscheine, Personenbeförderung, Güterverkehr, für Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot für LKW, für Großraum- und Schwertransporten.
Wollen Sie Festumzüge, Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen, Bauarbeiten an und auf der Straße durchführen? Hierbei und in vielen anderen Fragen rund um den Straßenverkehr helfen wir Ihnen weiter
Führerscheine
Mit dem Führerschein weisen Sie Ihre Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge nach.
Voraussetzungen für Fahrerlaubnisse
Die Fahrerlaubnis wird erteilt, wenn der Bewerber/ die Bewerberin
Die Fahrerlaubnis oder auch die Umstellung auf den seit dem 01.01.1999 geltenden EU-Kartenführerschein beantragen Sie bei der für Sie zuständigen Stadt-, Gemeinde- bzw. Samtgemeindeverwaltung. Die Kommune leitet den Antrag an uns weiter. Und wir senden Ihnen den Führerschein zu.
Führerscheine
Mit dem Führerschein weisen Sie Ihre Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge nach.
Voraussetzungen für Fahrerlaubnisse
Die Fahrerlaubnis wird erteilt, wenn der Bewerber/ die Bewerberin
- seinen /ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland hat,
- das erforderliche Mindestalter erreicht hat,
- zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist,
- zum Führen von Kraftfahrzeugen nach den Vorschriften ausgebildet wurde,
- die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen hat,
- die Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr beherrscht oder Erste Hilfe leisten kann und
- keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilten Fahrerlaubnis der beantragten Klasse besitzt.
Die Fahrerlaubnis oder auch die Umstellung auf den seit dem 01.01.1999 geltenden EU-Kartenführerschein beantragen Sie bei der für Sie zuständigen Stadt-, Gemeinde- bzw. Samtgemeindeverwaltung. Die Kommune leitet den Antrag an uns weiter. Und wir senden Ihnen den Führerschein zu.








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