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Erhaltung von Lebensgemeinschaften

Verschiedene Formen von Schutzgebieten

Schutzgebiete dienen dem besonderen Schutz von Natur, Wasser und Landschaft zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten wildwachsender Pflanzen und wildlebender Tiere.

Es gibt verschiedene Formen von Schutzgebieten: Naturschutzgebiete, Nationalparke, Landschaftsschutzgebiet, Naturparke, Naturdenkmale sowie geschützte Landschaften. Sie unterscheiden sich durch Art und Umfang des Schutzes und werden von verschiedenen Behörden ausgewiesen.

Die Schutzbestimmungen werden im Kreisgebiet durch den Fachdienst Umwelt überwacht.

Naturschutzgebiete
Naturschutzgebiete sind die strengste Schutzkategorie und bieten den intensivsten Schutz von Natur und Landschaft, den das Gesetz ermöglicht. In diesen Bereichen sind sämtliche Nutzungen und Eingriffe verboten, ausgenommen behördlich zugelassene Maßnahmen. Naturschutzgebiete sind der Erholungsraum für die Natur und erst in zweiter Linie für den Menschen.

Landschaftsschutzgebiete
Landschaftsschutzgebiete sollen die natürlichen Grundlagen des Naturhaushaltes sichern und die Schönheit, Eigenart und Vielfalt des Landschaftsbildes erhalten, um Erholungsmöglichkeiten zu schaffen.
In ihnen soll die natürliche Entwicklung planmäßig und mit den ökologischen Bedingungen in Übereinstimmung ablaufen. Landschaftsschutzgebiete sind in der Regel flächenmäßig wesentlich größer als Naturschutzgebiete und unterliegen wesentlich geringeren Schutzbestimmungen. Die land- und forstwirtschaftliche Bodennutzung kann fortgeführt werden.

Naturdenkmale
Als Naturdenkmal werden einzelne Naturschöpfungen, also punktuelle natürliche Bestandteile der Landschaft geschützt. Dabei kann es sich sowohl um Einzelobjekte als auch um eng zusammengehörende Gruppen solcher Objekte handeln. Beispielsweise kann ein alter oder seltener Baum, aber auch ein Quellbereich oder Bachlauf Naturdenkmal sein. Ebenso wie in Naturschutzgebieten bedeutet die Unterschutzstellung als Naturdenkmal ein absolutes Veränderungsverbot.

Geschütze Landschaftsbestandteile
Als geschützte Landschaftsbestandteile können Teilräume von Natur und Landschaft ausgewiesen werden. Dies ist möglich, wenn sie das Orts- oder Landschaftsbild gliedern, zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes beitragen oder das Kleinklima verbessern oder schädliche Wirkungen abwehren. Geschützte Landschaftsbestandteile sind zum Beispiel Alleen, Feldgehölze, Moore, Wasserflächen oder Streuobstwiesen. Ebenso wie bei Landschaftsschutzgebieten sind nur die in der entsprechenden Verordnung ausdrücklich bestimmten Handlungen verboten.

Besonders geschützte Biotope
Als Biotope bezeichnet man Lebensräume von Lebensgemeinschaften aus Tier- und Pflanzenarten. Sie sind meistens durch eine charakteristische Vegetation und eine mehr oder weniger große Zahl typischer Tierarten gekennzeichnet. Besonders geschützt sind charakteristische naturnahe Biotope, die sich durch hohen ökologischen Wert sowie Seltenheit auszeichnen, also weitgehend den Schutzwürdigkeitsgrad eines Naturschutzgebietes oder Naturdenkmals haben. Dazu gehören z.B. Sümpfe, Hochmoore, Röhrichte, Seggen-, binsen- oder hochstaudenreiche Nasswiesen, Auwälder oder Bruchwälder.

Wallhecken
Als Wallhecken bezeichnet man mit Bäumen oder Sträuchern bewachsene Wälle, die als Einfriedung dienen oder dienten. Für dieses vornehmlich im nordwestlichen Teil Niedersachsens charakteristische Landschaftselement gilt ebenso wie für besonders geschützte Biotope bereits kraft Gesetzes ein absolutes Beseitigungs- und Beeinträchtigungsverbot.
 
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Frau Irmgard Hanigbrink
Kreishaus
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49082 Osnabrück
Telefon: 0541 501 4217
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