Schutz für unser Trinkwasser
Ausweisung von Wasserschutzgebieten
Die öffentliche Wasserversorgung ist eine der Allgemeinheit dienende Aufgabe der Daseinsvorsorge. Dieser großen Bedeutung entsprechend können nach § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) Wasserschutzgebiete festgesetzt werden.
Um die Gewässer (hierzu zählt auch das Grundwasser) im Interesse einer derzeitigen oder zukünftigen öffentlichen Wasserversorgung vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen. Zur Sicherstellung dieses Schutzes werden in einer Rechtsverordnung, soweit es erforderlich ist, bestimmte Handlungen verboten oder für nur beschränkt zulässig erklärt.
Im Landkreis Osnabrück wird Trinkwasser zur Versorgung der Öffentlichkeit ausschließlich aus dem Grundwasser gewonnen. 23 Wasserversorger (Gemeinden, Stadtwerke, Wasserverbände, etc.) fördern hierfür jährlich etwa 28.000.000 m³ Grundwasser aus etwa 180 Brunnen, wobei Härtegrad und Mineralgehalt des Trinkwassers sowohl von der natürlichen Beschaffenheit des Untergrundes als auch von den äußeren Einflüssen des Brunnenumfeldes geprägt werden.
Zurzeit gibt es rund 50 Einzugsgebiete öffentlicher Brunnen, wobei jedoch nur knapp die Hälfte der Einzugsgebiete bisher als Wasserschutzgebiet per Verordnung festgesetzt ist. Langfristig ist es jedoch ein Ziel sowohl des Landkreises Osnabrück als auch der niedersächsischen Landesregierung, für jedes Einzugsgebiet (sofern erforderlich) eine Wasserschutzgebietsverordnung zu erlassen, um die Qualität und die Quantität des für die Trinkwasserversorgung benötigten Grundwassers auch für zukünftige Generationen zu erhalten.
Zuständig für die Ausweisung von Wasserschutzgebieten ist seit Auflösung der Bezirksregierung der Fachdienst Umwelt des Landkreises Osnabrück als Untere Wasserbehörde. Als fachliche Grundlage für jedes Wasserschutzgebiet dient ein umfangreiches hydrogeologisches Gutachten, welches in enger Zusammenarbeit mit dem Landkreis und den zuständigen Fachbehörden von unabhängigen Fachgutachtern erstellt wird. Unterteilt werden Wasserschutzgebiete in Abhängigkeit vom vorherrschenden Gefährdungspotential in Zonen mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen.
Näheres hierzu und zur Frage, ob in Ihrem Umfeld ein Wasserschutzgebiet ausgewiesen ist oder wird, bzw. welche Auflagen eventuell zu beachten sind, kann beim Landkreis erfragt werden. Informationen hierzu sind auch über das geographische Informationssystem (GIS) zu Umweltinformationen verfügbar.
Weitere Auskünfte zu den Themen öffentliche Wasserversorgung und Wasserschutzgebiete sowie zu Erlass und Vollzug von Wasserschutzgebietsverordnungen erhalten sie beim Fachdienst Umwelt des Landkreises Osnabrück.
Im Landkreis Osnabrück wird Trinkwasser zur Versorgung der Öffentlichkeit ausschließlich aus dem Grundwasser gewonnen. 23 Wasserversorger (Gemeinden, Stadtwerke, Wasserverbände, etc.) fördern hierfür jährlich etwa 28.000.000 m³ Grundwasser aus etwa 180 Brunnen, wobei Härtegrad und Mineralgehalt des Trinkwassers sowohl von der natürlichen Beschaffenheit des Untergrundes als auch von den äußeren Einflüssen des Brunnenumfeldes geprägt werden.
Zurzeit gibt es rund 50 Einzugsgebiete öffentlicher Brunnen, wobei jedoch nur knapp die Hälfte der Einzugsgebiete bisher als Wasserschutzgebiet per Verordnung festgesetzt ist. Langfristig ist es jedoch ein Ziel sowohl des Landkreises Osnabrück als auch der niedersächsischen Landesregierung, für jedes Einzugsgebiet (sofern erforderlich) eine Wasserschutzgebietsverordnung zu erlassen, um die Qualität und die Quantität des für die Trinkwasserversorgung benötigten Grundwassers auch für zukünftige Generationen zu erhalten.
Zuständig für die Ausweisung von Wasserschutzgebieten ist seit Auflösung der Bezirksregierung der Fachdienst Umwelt des Landkreises Osnabrück als Untere Wasserbehörde. Als fachliche Grundlage für jedes Wasserschutzgebiet dient ein umfangreiches hydrogeologisches Gutachten, welches in enger Zusammenarbeit mit dem Landkreis und den zuständigen Fachbehörden von unabhängigen Fachgutachtern erstellt wird. Unterteilt werden Wasserschutzgebiete in Abhängigkeit vom vorherrschenden Gefährdungspotential in Zonen mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen.
Näheres hierzu und zur Frage, ob in Ihrem Umfeld ein Wasserschutzgebiet ausgewiesen ist oder wird, bzw. welche Auflagen eventuell zu beachten sind, kann beim Landkreis erfragt werden. Informationen hierzu sind auch über das geographische Informationssystem (GIS) zu Umweltinformationen verfügbar.
Weitere Auskünfte zu den Themen öffentliche Wasserversorgung und Wasserschutzgebiete sowie zu Erlass und Vollzug von Wasserschutzgebietsverordnungen erhalten sie beim Fachdienst Umwelt des Landkreises Osnabrück.
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Interne Verweise: Geographisches Informationssystem (GIS) |








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