Jugendgerichtshilfe
Jugendgerichtshilfe
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Erziehungsgedanken hat Vorrang vor dem Strafgedanken
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Immer wenn ein Jugendlicher (14 bis 17 Jahre) oder ein Heranwachsender (18 bis 20) Jahre mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist, wird die Jugendgerichtshilfe eingeschaltet.
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Ehrenamtliche Mitarbeiter/innen
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Die ehrenamtliche Jugendgerichtshilfe unterstützt
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Seit Ende 1981 werden in der Jugendgerichtshilfe des Landkreises Osnabrück ehrenamtliche Mitarbeiter zur Betreuung und Begleitung straffällig gewordener Jugendlicher/Heranwachsender eingesetzt. Seit Mai 1984 sind insgesamt 43 Personen ehrenamtlich in der Jugendgerichtshilfe tätig.
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Vermittler zwischen den Beteiligten
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Täter-Opfer-Ausgleich
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Die nach einer Straftat zwischen Täter und Geschädigten bestehenden Probleme und Konflikte werden durch ein herkömmliches Strafverfahren nur selten bereinigt.
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