Die ehrenamtliche Jugendgerichtshilfe unterstützt
Ehrenamtliche Mitarbeiter/innen
Seit Ende 1981 werden in der Jugendgerichtshilfe des Landkreises Osnabrück ehrenamtliche Mitarbeiter zur Betreuung und Begleitung straffällig gewordener Jugendlicher/Heranwachsender eingesetzt. Seit Mai 1984 sind insgesamt 43 Personen ehrenamtlich in der Jugendgerichtshilfe tätig.
Betreuung wird im Urteil angeordnet
Die Betreuung junger Straftäter geschieht auf Grund jugendrichterlicher Weisung nach § 10 JGG. Der zuständige Jugendrichter verpflichtet den jungen Straftäter durch rechtskräftiges Urteil, sich für eine bestimmte Zeit (in der Regel 6 bis 18 Monate) der Betreuung zu unterstellen. Der zuständige hauptamtliche Sozialarbeiter wählt einen geeigneten Ehrenamtlichen aus und organisiert das Kennenlernen. Der jugendliche Straftäter, die Eltern und ehrenamtlicher und hauptamtliche Helfer müssen vertrauensvoll zusammenarbeiten, damit die Betreuung wirksam sein kann. Der hauptamtliche Sozialarbeiter erstellt dann mit dem Ehrenamtlichen zusammen den Betreuungsplan. Defizite und Schwierigkeiten des Jugendlichen werden erörtert und Hilfen geplant.
Die ehrenamtliche Jugendgerichtshilfe unterstützt
Hilfe zur Selbsthilfe
Gespräche, Rollenspiele, Training, etc. sollen dem jungen Straftäter nicht Aufgaben abnehmen, sondern ihn für die Zunkunft befähigen, diese eigenständig zu bewältigen und sind damit eine Hilfe zur Selbsthilfe.
Betreuung erweitert Möglichkeiten
Alle Jugendgerichte im Landkreis Osnabrück (Jugendeinzelrichter, Jugendschöffengerichte, Jugendkammer) schätzen die Betreuung durch ehrenamtliche Mitarbeiter in der Jugendgerichtshilfe als eine wesentliche Bereicherung ihrer Möglichkeiten und als Alternative zu repressiven Maßnahmen (vor allem Jugendarrest).
Interessieren Sie sich für die ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugendgerichtshilfe? Dann wenden Sie sich an uns.
Die Betreuung junger Straftäter geschieht auf Grund jugendrichterlicher Weisung nach § 10 JGG. Der zuständige Jugendrichter verpflichtet den jungen Straftäter durch rechtskräftiges Urteil, sich für eine bestimmte Zeit (in der Regel 6 bis 18 Monate) der Betreuung zu unterstellen. Der zuständige hauptamtliche Sozialarbeiter wählt einen geeigneten Ehrenamtlichen aus und organisiert das Kennenlernen. Der jugendliche Straftäter, die Eltern und ehrenamtlicher und hauptamtliche Helfer müssen vertrauensvoll zusammenarbeiten, damit die Betreuung wirksam sein kann. Der hauptamtliche Sozialarbeiter erstellt dann mit dem Ehrenamtlichen zusammen den Betreuungsplan. Defizite und Schwierigkeiten des Jugendlichen werden erörtert und Hilfen geplant.
Die ehrenamtliche Jugendgerichtshilfe unterstützt
- bei der Beschaffung eines Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes,
- bei der Sicherstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse (Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Wohngeld, Ausbildungsbeihilfen, etc.),
- bei Schwierigkeiten im Elternhaus,
- bei der sinnvollen Freizeitgestaltung.
Hilfe zur Selbsthilfe
Gespräche, Rollenspiele, Training, etc. sollen dem jungen Straftäter nicht Aufgaben abnehmen, sondern ihn für die Zunkunft befähigen, diese eigenständig zu bewältigen und sind damit eine Hilfe zur Selbsthilfe.
Betreuung erweitert Möglichkeiten
Alle Jugendgerichte im Landkreis Osnabrück (Jugendeinzelrichter, Jugendschöffengerichte, Jugendkammer) schätzen die Betreuung durch ehrenamtliche Mitarbeiter in der Jugendgerichtshilfe als eine wesentliche Bereicherung ihrer Möglichkeiten und als Alternative zu repressiven Maßnahmen (vor allem Jugendarrest).
Interessieren Sie sich für die ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugendgerichtshilfe? Dann wenden Sie sich an uns.








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