Erziehungsgedanken hat Vorrang vor dem Strafgedanken
Jugendgerichtshilfe
Immer wenn ein Jugendlicher (14 bis 17 Jahre) oder ein Heranwachsender (18 bis 20) Jahre mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist, wird die Jugendgerichtshilfe eingeschaltet.
Erziehungsgedanke hat Vorrang
Das Jugendgerichtsgesetz gibt dem Erziehungsgedanken Vorrang vor dem eigentlichen Strafgedanken. Daher sind Informationen über die Entwicklung und Umwelt des Jugendlichen/Heranwachsenden für Jugendgericht und Staatsanwaltschaft besonders wichtig.
Sozialpädagogische Hilfen
Die Jugendgerichtshilfe bietet schon im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung sozialpädagogische Maßnahmen und Hilfen an, um Probleme und Defizite eines Jugendlichen oder Heranwachsenden aufzuarbeiten und zu beseitigen. In Einzelfällen werden Erziehungsbeistandschaften der Betreungshelfer in Form von Honorarkräften eingesetzt.
Das Jugendgerichtsgesetz gibt dem Erziehungsgedanken Vorrang vor dem eigentlichen Strafgedanken. Daher sind Informationen über die Entwicklung und Umwelt des Jugendlichen/Heranwachsenden für Jugendgericht und Staatsanwaltschaft besonders wichtig.
Sozialpädagogische Hilfen
Die Jugendgerichtshilfe bietet schon im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung sozialpädagogische Maßnahmen und Hilfen an, um Probleme und Defizite eines Jugendlichen oder Heranwachsenden aufzuarbeiten und zu beseitigen. In Einzelfällen werden Erziehungsbeistandschaften der Betreungshelfer in Form von Honorarkräften eingesetzt.








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