Täter-Opfer-Ausgleich
Vermittler zwischen den Beteiligten
Die nach einer Straftat zwischen Täter und Geschädigten bestehenden Probleme und Konflikte werden durch ein herkömmliches Strafverfahren nur selten bereinigt.
Beim Täter-Opfer-Ausgleich haben Täter und Geschädigte die Möglichkeit, bestehende Streitigkeiten gemeinsam aus der Welt zu schaffen, eine gemeinsame Lösung bzw. eine für beide Seiten angemessene Form der Wiedergutmachung zu finden.
Der Geschädigte kann
Der Täter kann
Wie sind Vermittler zwischen den Beteiligten und helfen mit, dass gemeinsam über den Vorfall und dessen Folgen gesprochen werden kann und nach einer geeigneten Wiedergutmachung (z.B. Geldleistungen, Arbeitsleistungen, eine Entschuldigung ...) gesucht wird.
Einigen sich die Beteiligten, regen wir eine Einstellung des Strafverfahrens bei der Staatsanwaltschaft bzw. beim Gericht an. Wird das Strafverfahren eingestellt, findet keine Gerichtsverhandlung mehr statt.
Der Geschädigte kann
- mehr Berücksichtigung für seine Belange als im formellen Strafverfahren finden
- seine Wut, seine Angst und Verletztheit zum Ausdruck bringen
- Vorstellungen über eine angemessene Schadenswiedergutmachung einbringen
Der Täter kann
- erklären, wie es zu der Tat gekommen ist
- geradestehen für das, was er getan hat
- sich mit dem Geschädigten versöhnen
- aus eigener Kraft den angerichteten Schaden wieder gutmachen
Wie sind Vermittler zwischen den Beteiligten und helfen mit, dass gemeinsam über den Vorfall und dessen Folgen gesprochen werden kann und nach einer geeigneten Wiedergutmachung (z.B. Geldleistungen, Arbeitsleistungen, eine Entschuldigung ...) gesucht wird.
Einigen sich die Beteiligten, regen wir eine Einstellung des Strafverfahrens bei der Staatsanwaltschaft bzw. beim Gericht an. Wird das Strafverfahren eingestellt, findet keine Gerichtsverhandlung mehr statt.








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