Die Jugendstiftung fördert innovative Ideen
Jugendstiftung des Landkreises Osnabrück
Kinder, Jugendliche und junge Menschen bis 27 Jahre zu fördern: Mit diesem Ziel ist die Jugendstiftung des Landkreises Osnabrück im Oktober 2001 angetreten.
Denn durch veränderte Familienstrukturen, Ausbildungsplatzmangel und hohe Arbeitslosigkeit brauchen immer mehr junge Menschen Unterstützung auf ihrem Weg ins Leben und in den Beruf.
Doch der Handlungsspielraum der Verwaltungen wird enger. Die Jugendstiftung setzt deshalb ein zukunftsorientiertes Zeichen in Zeiten leerer kommunaler Kassen.
Benachteiligte junge Menschen bis 27 Jahre stehen im Fokus der Stiftungsarbeit. Gefördert werden Projekte der Jugendarbeit, Jugendpflege, Jugendsozialarbeit und Jugendberufshilfe, die benachteiligten Jugendlichen neue Perspektiven geben. Die Stiftung unterstützt jedoch auch innovative Ideen der Kinder- und Jugendarbeit sowie Maßnahmen zur Gewaltprävention und zur Stärkung sozialer Grundtugenden. Die wissenschaftliche Begleitung solcher Projekte kann ebenfalls gefördert werden.
Das Kuratorium berät und entscheidet über Förderanträge. Es setzt sich aus neun Mitgliedern zusammen. Sieben Personen werden auf Vorschlag des Ausschusses für Jugendhilfe des Landkreises Osnabrück für fünf Jahre gewählt, mindestens zwei Mitglieder sollen nicht älter als 27 Jahre sein. Dem Kuratorium gehören außerdem Landrat Manfred Hugo und Matthias Selle, für den Bereich Jugend zuständiges Vorstandsmitglied der Kreisverwaltung, an.
Die Geschäftsführung der Jugendstiftung stellt der Landkreis Osnabrück. Sie informiert Interessenten über die Stiftungsarbeit, nimmt Förderanträge entgegen und betreut mögliche Förderer. Auch die Sitzungen des Kuratoriums bereitet die Geschäftsführung vor.
Benachteiligte junge Menschen bis 27 Jahre stehen im Fokus der Stiftungsarbeit. Gefördert werden Projekte der Jugendarbeit, Jugendpflege, Jugendsozialarbeit und Jugendberufshilfe, die benachteiligten Jugendlichen neue Perspektiven geben. Die Stiftung unterstützt jedoch auch innovative Ideen der Kinder- und Jugendarbeit sowie Maßnahmen zur Gewaltprävention und zur Stärkung sozialer Grundtugenden. Die wissenschaftliche Begleitung solcher Projekte kann ebenfalls gefördert werden.
Das Kuratorium berät und entscheidet über Förderanträge. Es setzt sich aus neun Mitgliedern zusammen. Sieben Personen werden auf Vorschlag des Ausschusses für Jugendhilfe des Landkreises Osnabrück für fünf Jahre gewählt, mindestens zwei Mitglieder sollen nicht älter als 27 Jahre sein. Dem Kuratorium gehören außerdem Landrat Manfred Hugo und Matthias Selle, für den Bereich Jugend zuständiges Vorstandsmitglied der Kreisverwaltung, an.
Die Geschäftsführung der Jugendstiftung stellt der Landkreis Osnabrück. Sie informiert Interessenten über die Stiftungsarbeit, nimmt Förderanträge entgegen und betreut mögliche Förderer. Auch die Sitzungen des Kuratoriums bereitet die Geschäftsführung vor.
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Interne Verweise:
Förderanträge der Jugendstiftung Ausgewählte Pressemitteilungen der Jugendstiftung |
Weiterführende Links:
Flash-Broschüre der Jugendstiftung |