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Kreisarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeautragten


Kommunale Gleichstellungsbeauftragte im Landkreis

Frauen und Männer sind in der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes gleichberechtigt. Die Praxis sieht anders aus.

Immer noch ...

  • sind Hausfrauentätigkeit und Familientätigkeit gesellschaftlich wenig anerkannt
  • gehört Gewalt gegen Frauen und Mädchen zur traurigen Realität
  • haben Frauen im Arbeitsleben nicht die gleichen Chancen
  • tragen Frauen im wesentlichen die Verantwortung für Hausarbeit und Kindererziehung, selbst wenn sie erwerbstätig sind
  • sind Frauen im öffentlichen Leben in Parlamenten und in entscheidenden Positionen unterrepräsentiert
  • sind Frauen im Alter oft finanziell schlechter gestellt


Frauenpower im Landkreis Osnabrück - die AG der Frauenbeauftragten
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Frauenpower im Landkreis Osnabrück - die AG der Frauenbeauftragten

Kommunale Gleichstellungsbeauftragte im Landkreis
Im Landkreis Osnabrück machen sich seit 1987 kommunale Gleichstellungsbeauftragte für die Belange der Frauen und damit für die Interessen der Mehrheit der Bevölkerung stark. Inzwischen gibt es in fast allen Städten und Gemeinden des Landkreises Osnabrück ehrenamtliche oder hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte. Sie tauschen sich in der Kreisarbeitsgemeinschaft aus, stimmen Schwerpunkte ab und bereiten gemeinsam Veranstaltungen, Aktionen, Ausstellungen und Diskussionsveranstaltungen vor. Gleichstellungsbeauftragte sind auch überörtlich organisiert. Sie beteiligen sich an der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) und der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG).

Vielfältige Aufgaben

Kommunale Gleichstellungsbeauftragte

  • weisen auf Benachteiligungen und Probleme von Frauen hin und vertreten ihre Interessen
  • erarbeiten Konzepte und entwickeln Ideen, wie bestehende Benachteiligungen von Frauen vor Ort beseitigt werden können
  • sind Ansprechpartnerinnen für die Mitarbeiterinnen der Verwaltung sowie aller Bürgerinnen und Bürger
  • wirken bei allen Vorhaben, Entscheidungen, Programmen und Maßnahmen mit, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung der Frau und ihrer Stellung in der Gesellschaft haben.

Interessensvertreterinnen vor Ort
Die Gleichstellungsbeauftragten arbeiten parteilich für Frauen und sind ihre Interessensvertreterinnen vor Ort. Sie kennen die Bedürfnisse und Probleme der Frauen. Sie machen die Erfahrung, dass Probleme einzelner Frauen oftmals Benachteiligungen sind, die viele Frauen betreffen. Gemeinsam mit den Frauen suchen sie nach Lösungsmöglichkeiten und machen öffentlich darauf aufmerksam.

Wünschen Sie persönliche Beratung oder Informationen, oder haben Sie Anregungen, dann wenden Sie sich gerne an Ihre örtliche Gleichstellungsbeautragte. Diese Gespräche werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Gleichstellungsbeautragte der Samtgemeinde Artland
N.N.
Markt 1
49610 Quarkenbrück
Telefon (05 43 1) 1 82-401
frauenbeauftragte@quakenbrueck.de
www.quakenbrueck.de


Gleichstellungsbeautragte der Gemeinde Bad Essen
Ann Bruns
Lindenstraße 41/43
49152 Bad Essen
Telefon (05 47 2) 4 01-72
Telefax (05 47 2) 4 01-35
Bruns@BadEssen.de
www.badessen.de

Sprechzeiten:
Donnerstags von 17.00 - 18.00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Bad Essen


Gleichstellungsbeautragte der Stadt Bad Iburg
Irene Wellmann
Am Gografenhof 4
49186 Bad Iburg
Telefon (05 40 3) 4 04-24
Telefax (05 40 3) 4 04-33
frauenbeauftragte@badiburg.de
www.badiburg.de

Sprechzeiten:
Dienstags von 9.00 -11.00 Uhr und nach Vereinbarung


Gleichstellungsbeautragte der Gemeinde Bad Laer
N.N.
Heidering 33
49196 Bad Laer-Remsede
Telefon (05 42 4) 84 15
fb_annetterichter@web.de
www.bad-laer.de


Gleichstellungsbeautragte der Gemeinde Bad Rothenfelde
Marina Wernemann
Frankfurter Str. 3
49214 Bad Rothenfelde
Telefon (05 42 4) 80 98 71
Gleichstellungsbeautragte.BR@gmx.de

Sprechzeiten:
1. Donnerstag im Monat 16:00 bis 17:30 Uhr


Gleichstellungsbeautragte der Gemeinde Belm
Barbara Weber
Marktring 13
49191 Belm
Telefon (05 40 6) 5 05 82
Telefax (05 40 6) 56 16
gleichstellung@belm.de
www.belm.de

Sprechzeiten:
Dienstags von 9.00 -11.00 Uhr und gerne nach telefonischer Vereinbarung


Gleichstellungsbeautragte der Samtgemeinde Bersenbrück
Regina Bien
Lindenstraße 2
49593 Bersenbrück
Telefon (05 43 9) 96 2-154
Telefax (05 43 9) 96 22 10
Bien@bersenbrueck.de
www.bersenbrück.de

Sprechzeiten:
Montag vormittags nach Vereinbarung


Gleichstellungsbeautragte der Gemeinde Bissendorf
Angelika Rothe
Im Freeden 7
49143 Bissendorf
Telefon (05 40 2) 76 67
Telefax (05 40 2) 98 30 90
rothe@bissendorf.de
www.bissendorf.de

Sprechzeiten:
In der Regel ist das Büro Mo., Di., Do. und Fr. von 8.30 - 12.30 Uhr besetzt. Sprechstunde: Dienstags von 9.00 - 11.00 Uhr und nach Vereinbarung


Gleichstellungsbeautragte der Gemeinde Bohmte
Karin Helm
Bremer Str. 4
49163 Bohmte
Telefon (0 54 75) 398
Telefax (0 54 75) 959056

Sprechzeiten:
Sprechstunde: Jeden 1. Donnerstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Bohmte, Bremer Straße, Zimmer 25


Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Bramsche
Ruth Große-Brauckmann
Rathaus / Hasestr. 11
49565 Bramsche
Telefon: 05461/83197
Fax: 05461/9327197
Email: ruth.grosse-brauckmann@stadt-bramsche.de
Sprechzeiten:
Donnerstags von 15.00 - 18.00 Uhr und nach Vereinbarung


Gleichstellungsbeautragte der Gemeinde Fürstenau
Barbara Reuter
Schlossplatz 1
49584 Fürstenau
Telefon (05 90 1) 932019
Telefax (05 90 1) 932012
reuterb@fuerstenau.de


Gleichstellungsbeautragte der Stadt Georgsmarienhütte
Monika Schulte
Oeseder Str. 85
Postfach 1420
49124 Georgsmarienhütte
Telefon (05 40 1) 85 01 05
Telefax (05 46 1) 85 04 43
schulte@georgsmarienhuette.de
www.georgsmarienhütte.de

Sprechzeiten:
Donnerstags von 9.00 - 11.00 Uhr


Gleichstellungsbeautragte der Gemeinde Glandorf
Gabriele Stockhoff
Gemeinde Glandorf - Familienservicebüro
Münsterstr. 11, 49219 Glandorf
Tel.: 05426/ 949910, Fax: 05426/3887
e-Mail: stockhoff@glandorf.de

Bürozeiten:
Montags und Donnerstags von 15:00 h - 18:00 h
Dienstags und Freitags von 9:00 h - 12:00 h
sowie nach Vereinbarung


Gleichstellungsbeautragte der Gemeinde Hagen
Edeltraud Plogmann
Königsberger Weg 28
49170 Hagen
Telefon (05 40 1) 98 02 72
Telefax (05 40 1) 97 76 0
plogmanne@hagen-atw.de

Sprechzeiten:
nach telefonischer Vereinbarung unter 05401/98072


Gleichstellungsbeautragte der Gemeinde Hasbergen
Christiane Knuth
Martin-Luther-Straße 12
49205 Hasbergen
Telefon 05405 / 502-328
Telefax 05 40 5 / 50 2 - 66
christianeknuth@gemeinde-hasbergen.de
www.hasbergen.de

Sprechzeiten:
Beratung, Gespräche und Informationen auch außerhalb der üblichen Bürozeiten (9.00 - 11.00 Uhr) nach Terminabsprache. Sie erreichen mich im Rathaus der Gemeinde Hasbergen, Zi. 15b.


Gleichstellungsbeautragte der Gemeinde Hilter a.T.W.
Hannelore Borkowski
Zum Limberg 70
49196 Hilter
Telefon (05 40 9) 98 09 321
hannelore_borkowski@web.de
www.hilter.de

Sprechzeiten:
Letzter Montag im Monat, 15.30 -16.30 Uhr


Gleichstellungsbeautragte der Stadt Melle
Gerda Bäumer
Schürenkamp 16
49324 Melle
Telefon (05 42 2) 96 5248
Telefax (05 40 5) 965348
g.baeumer@stadt-melle.de
www.stadt-melle.de

Sprechzeiten:
nach Vereinbarung


Gleichstellungsbeauftragte der Samtgemeinde Neuenkirchen
Monika Vogeding
Hauptstraße 31
49586 Merzen
Tel.: 05466 - 93 62 22
Fax: 05466 - 684
email: vogeding@neuenkirchen-os.de
www.neuenkirchen-os.de
Sprechzeiten: dienstags und donnerstags von 08.30 - 11. 3o Uhr und nach Vereinbarung


Gleichstellungsbeautragte der Gemeinde Ostercappeln
Elke Brockschmidt
Gildebrede 1
49179 Ostercappeln
Telefon (05 47 3) 92 02-0
Telefax: ( 05473) 9202-88


Gleichstellungsbeautragte der Gemeinde Wallenhorst
Kornelia Böert
Rathausallee 1
49134 Wallenhorst
Telefon (05 40 7) 88 88 20
Telefax (05 40 7) 88 89 88
kornelia.boeert@wallenhorst.de
www.wallenhorst.de

Sprechzeiten:
Erreichbar: Mo., Di., Mitt. und Fr. von 8.00 - 12.00 Uhr und Do. von 15.00 -17.00 Uhr
 
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Kontakt
Frau Marion Plogmann
Kreishaus
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Telefon: 0541 501 3057
Telefax: 0541 501 63057
marion.plogmann@Lkos.de





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