Erfolge beim Abbau von Bürokratie in Niedersachsen
Umsetzung des Modellkommunengesetzes beschlossen
Das Ziel, zum einen die Verwaltung zu entlasten, zum anderen aber auch die bürokratischen Belastungen für die Bürger und Unternehmen zu verringern, wurde erreicht.
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Mit dem „Gesetz zur Erprobung erweiterter Handlungsspielräume in Modellkommunen“ (Modellkommunengesetz / ModKG) hatte das Land Niedersachsen zum 1. Januar 2006 ganz konkrete Maßnahmen beschlossen, um Bürokratie abzubauen. Damit war es für die Landkreise Cuxhaven, Emsland und Osnabrück sowie die Städte Lüneburg und Oldenburg möglich, für einen Versuchszeitraum von drei Jahren von bestimmten Verfahrensbestimmungen in verschiedenen Fachgesetzen abzuweichen.
Schon während des Erprobungszeitraumes war klar, dass sich einzelne Regelungen bereits bewährt haben. So konnten erste Ergebnisse der in den Modellkommunen gesammelten Erkenntnisse schon mit dem Änderungsgesetz vom 10.12.2008 landesweit umgesetzt werden. Hierbei handelte es sich um
- die Aufhebung des Niedersächsischen Spielplatzgesetzes
- Erleichterungen bei Baulasterklärungen nach der Niedersächsischen Bauordnung
- Wegfall von Teilungsgenehmigungen nach der Niedersächsischen Bauordnung
- Den Verzicht auf die kommunalaufsichtliche Genehmigung für das Absehen von einer Stellenausschreibung bei der Besetzung von Wahlbeamtenstellen unter bestimmten Voraussetzungen
Nach Abschluss der Evaluierung sind jetzt mit dem „Niedersächsischen Gesetz zur landesweiten Umsetzung der mit dem Modellkommunen-Gesetz erprobten Erweiterung kommunaler Handlungsspielräume (NEKHG)“ auch die übrigen erprobten Regelungen bis auf wenige Ausnahmen landesweit und dauerhaft in geltendes Recht übernommen worden. Durchweg handelt es sich um Verfahrensvereinfachungen und -beschleunigungen.
Einige Beispiele sind hier genannt:
- Verkürzung von Fristen in den Bereichen der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes zur Beschleunigung von erfahren
- Verzicht auf die nach dem Niedersächsischen Naturschutzgesetz vorgeschriebene Verbandsbeteiligung bei nicht UVP-pflichtigen Vorhaben
- Verzicht auf eine Baugenehmigung bei der Erweiterung von Gaststätten um Außenbewirtschaftungsflächen bis zu einer bestimmten Größe
- Erleichterungen bei der Aufstellung von Werbeanlagen an Landes- und Kreisstraßen
Damit wurde das Ziel, zum einen die Verwaltung zu entlasten, zum anderen aber auch die bürokratischen Belastungen für die Bürger und Unternehmen zu verringern, erreicht. Die landesweite Umsetzung der mit dem ModKG erprobten Regelungen bringt eindeutig Vorteile für den Bürokratieabbau und spart Zeit und Geld für Bürger und Unternehmen. Dieses wurde durch eine vom Landkreis Osnabrück zusätzlich initiierte Bürokratiekostenmessung nach dem Standardkosten-Modell in Euro und Cent belegt: Danach sind die Bürokratielasten allein in 15 ausgewählten Regelungsbereichen des ModKG im Landkreis Osnabrück um 16 % beziehugnsweise rund 0,6 Mio € im Jahr gesunken.
80 % dieser Entlastung sind direkt bei den Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen angekommen (z. B. entfallene Genehmigungsgebühren), die restlichen 20 % reduzieren den Aufwand in der Verwaltung.








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