Ergebnis Europawahl 2009
Europawahl
Die Bürgerinnen und Bürger wählen ihre Abgeordneten direkt für eine Amtszeit von fünf Jahren in allgemeinen, freien, unmittelbaren, gleichen und geheimen Wahlen.
Die letzte Europawahl hat im Juni 2009 stattgefunden. Die nächste Wahl wird im Jahre 2014 sein.
Das Europäische Parlament ist das einzige direkt vom Volk der Mitgliedstaaten legitimierte Organ der Europäischen Union und die Europawahl als demokratischer Akt somit das den Bürgerinnen und Bürgern eigene Instrument zur unmittelbaren Einflussnahme auf die Unionspolitik. Es ist das größte multinationale Parlament der Welt: Seine 736 Abgeordneten aus 27 Nationen vertreten derzeit rd. eine halbe Milliarde Bürgerinnen und Bürger.
Seit 2004 gibt es eine klare Trennung zwischen den nationalen und den Europaabgeordneten. Ein Abgeordneter ist nun entweder Europaabgeordneter oder nationaler Abgeordneter. Wie viele Abgeordnete aus den einzelnen EU-Staaten kommen, ist vertraglich vereinbart worden. Aus Deutschland kommen 99 Abgeordnete.
Bisherige Wahlergebnisse
Rechtsgrundlagen
Abgeordnete
Wissenswertes zur Europawahl
Wahlsysteme in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Das Europäische Parlament ist das einzige direkt vom Volk der Mitgliedstaaten legitimierte Organ der Europäischen Union und die Europawahl als demokratischer Akt somit das den Bürgerinnen und Bürgern eigene Instrument zur unmittelbaren Einflussnahme auf die Unionspolitik. Es ist das größte multinationale Parlament der Welt: Seine 736 Abgeordneten aus 27 Nationen vertreten derzeit rd. eine halbe Milliarde Bürgerinnen und Bürger.
Seit 2004 gibt es eine klare Trennung zwischen den nationalen und den Europaabgeordneten. Ein Abgeordneter ist nun entweder Europaabgeordneter oder nationaler Abgeordneter. Wie viele Abgeordnete aus den einzelnen EU-Staaten kommen, ist vertraglich vereinbart worden. Aus Deutschland kommen 99 Abgeordnete.
Bisherige Wahlergebnisse
- Insgesamt waren rund 375 Millionen EU-Bürgerinnen und EU-Bürger aufgerufen, ihre Stimme für Europa abzugeben. Sie haben entschieden, welche 736 Europaabgeordneten ihre Interessen in Brüssel und Straßburg vertreten.
Rechtsgrundlagen
- Ein einheitliches Wahlgesetz auf EU-Ebene besteht nicht. Die Volksvertreter werden daher in den 27 Mitgliedstaaten nach verschiedenen nationalen Verfahren gewählt. In der Bundesrepublik Deutschland sind als Rechtsgrundlagen das Europawahlgesetz (EuWG) und die Europawahlordnung (EuWO) in Verbindung mit dem Bundeswahlgesetz (BWG) und der Bundeswahlordnung (BWO) maßgeblich.
- Bundeswahlgesetz (BWG)
- Bundeswahlordnung (BWO)
- Europawahlgesetz (EuWG)
- Europawahlordnung (EuWO)
Abgeordnete
- Von den 736 Europaabgeordneten sind 99 Abgeordnete aus der Bundesrepublik Deutschland. Aus dem Osnabrücker Land ist Herr Prof. Dr. Hans Gerd Pöttering im Europäischen Parlament vertreten.
Wissenswertes zur Europawahl
- Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen. In Deutschland haben die Wahlberechtigten je eine Stimme. Das Wahlgebiet für die Wahl der Abgeordneten aus der Bundesrepublik Deutschland ist das Bundesgebiet. Eine Untergliederung des Wahlgebiets in Wahlkreise erfolgt nicht.
Die letzte Europawahl fand am 07. Juni 2009 statt, das amtliche Endergebnis.
Parteien und sonstige politische Vereinigungen können Bundes- oder Landeslisten aufstellen. Wahlvorschläge dürfen in der Bundesrepublik Deutschland von Parteien und sonstigen mitgliedschaftlich organisierten, auf Teilnahme an der politischen Willensbildung ausgerichteten Vereinigungen mit Sitz, Geschäftsleitung, Tätigkeit und Mitgliederbestand in den Gebieten der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (sog. sonstige politische Vereinigunen) eingereicht werden (sog. Wahlvorschlagsträger). Unter sonstigen politischen Vereinigungen sind bspw. Zusammenschlüsse von deutschen und ausländischen Parteien oder supranationale Vereinigungen auf europäischer Ebene sowie aus Anlass der Direktwahl gebildete Wählervereinigungen zu verstehen. Listen können für einzelne Länder (Landeslisten) oder für alle Länder (Bundesliste) aufgestellt werden. Jeder Bewerber darf nur für einen Wahlvorschlägsträger, auf höchstens zwei Landeslisten oder auf einer Bundesliste und nur in einem Mitgliedstaat der EU kandidieren.
Bei der Verteilung der Sitze werden nur diejenigen Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen berücksichtigt, die im Wahlgebiet mindestens 5 % der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben (sog. 5-%-Sperrklausel).
Wahlsysteme in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- Im Gebiet der Europäischen Union besteht kein einheitliches Wahlrecht. Vielmehr finden bei den Europawahlen die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften Anwendung, die wiederum durch Übereinkünfte der Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft ergänzt werden.
Dazu zählt insbesondere der Rechtsakt zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlamentes vom 20. September 1976, zuletzt geändert am 2. Oktober 1997. In diesem Rechtsakt sind die Zahl der in jedem Mitgliedsstaat zu wählenden Abgeordneten festgesetzt und zentrale Bestimmungen zur Wahl des Europäischen Parlamentes festgehalten, unter anderem
- Die Wahl des Europäischen Parlamentes findet zu einem von jedem Mitgliedsstaat festgelegten Termin statt, der in einen für alle Mitgliedsstaaten gleichen Zeitraum von Donnerstagmorgen bis zu dem unmittelbar nachfolgenden Sonntag fällt.
- Die amtliche Bekanntgabe des Wahlergebnisses darf erst erfolgen, wenn die Wahl in allen Mitgliedsstaaten abgeschlossen ist.
- Die Abgeordneten werden auf fünf Jahre gewählt.
- Die Mitgliedschaft im Europäischen Parlament ist unvereinbar mit der Mitgliedschaft in der Regierung eines Mitgliedsstaates sowie politischen und Verwaltungsämtern bei Institutionen der Europäischen Gemeinschaft.








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