Landtagswahl 20. Januar 2013
Landtagswahlen
Der Niedersächsische Landtag ist die Volksvertretung im Land Niedersachsen und als maßgebendes Gesetzgebungsgremium das wichtigste Organ im Land.
Der Landtag wird alle fünf Jahre unter Beachtung der fünf Wahlrechtsgrundsätze (allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim) von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern gewählt.
Ihm gehören kraft Gesetzes insgesamt 135 Abgeordnete an, wovon 87 in Wahlkreisen (also direkt) und 48 nach Landeswahlvorschlägen (über Liste) gewählt werden. Die Gesamtzahl der Sitze kann sich durch Überhangmandate und Ausgleichsmandate erhöhen. Dem Landtag der 16. Wahlperiode gehören zurzeit 152 Abgeordnete an. Insgesamt haben somit je 17 Abgeordnete ein Überhangmandat bzw. ein Ausgleichsmandat erhalten.
Ministerpräsident ist seit dem 01. Juli 2010 David McAllister. Der Sitz des Niedersächsischen Landtags ist das Leineschloss in Hannover.
Verantwortlich für die Einhaltung der Wahlgrundsätze ist in Niedersachsen neben dem Niedersächsischen Innenministerium die Niedersächsische Landeswahlleiterin und leitende Ministerialrätin Ulrike Sachs.
Landtagswahl 2013
Die Niedersächsische Landesregierung hat mit Verordnung vom 24.10.2011 (Nds. GVBl. S. 370) festgelegt, dass die Wahl zum 17. Niedersächsischen Landtag am Sonntag, den 20. Januar 2013 in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr stattfindet.
Für die Landtagswahl 2013 ist der Landkreis Osnabrück – wie auch bei der letzten Landtagswahl – in Wahlkreise aufgeteilt.
Die Wählerinnen und Wähler haben insgesamt zwei Stimmen. Eine Erststimme für die Wahl eines Kreiswahlvorschlages (dies sind die Bewerberinnen und Bewerber, die sich in den Wahlkreisen um das Direktmandat bewerben) und eine Zweitstimme für die Wahl eines Landeswahlvorschlages (dies sind die von den Parteien aufgestellten Landeslisten).
Wahlberechtigt ist, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit drei Monaten im Land Niedersachsen seinen Wohnsitz hat. Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist u.a., wer infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.
Wählbar ist, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens sechs Monaten im Land Niedersachsen seinen Wohnsitz hat. Nicht wählbar ist u. a., wer infolge eines Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Rechtsgrundlagen und Mustervordrucke
Der Ablauf der Landtagswahlen wird in Niedersachsen in erster Linie durch die Niedersächsische Verfassung (Verf ND), das Niedersächsische Landeswahlgesetz (NLWG) und die Niedersächsische Landeswahlordnung (NLWO) geregelt.
Informationen zu den Mustervordrucken zur Einreichung der Wahlvorschläge erhalten Sie im Wahlbüro des Landkreises Osnabrück.
Weitere Informationen
Auf der Internetseite der Nds. Landeswahlleiterin oder in den Informationsbroschüren über die Grundzüge des Wahlsystems und zur Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen erhalten Sie nähere Informationen zur anstehenden Landtagswahl. Die wichtigsten Fristen können Sie dem Wahlkalender entnehmen.
Wahlergebnisse Landtagswahl 2008
Bei der Landtagswahl 2008 siegte die CDU mit 42,5 Prozent (68 Sitze) vor der SPD mit 30,3 Prozent (48 Sitze) aller gültigen Stimmen. Die FDP zieht mit 8,2 Prozent (13 Sitze) aller Stimmen als drittstärkste Kraft in den Landtag ein. Die GRÜNEN erhielten 8,0 Prozent der Wählerstimmen in Niedersachsen und sind somit im Landtag mit 12 Sitzen vertreten. Erstmals zog auch DIE LINKE. mit 7,1 Prozent der Stimmen und 11 Sitzen in den Niedersächsischen Landtag ein.
Die CDU und die FDP stellen als Koalition seit dieser Wahl in Niedersachsen die Regierung. Die SPD, die GRÜNEN und DIE LINKE bilden die Opposition.
Abgeordnete
Von den insgesamt 152 Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages stammen folgende Abgeordnete aus dem Osnabrücker Land: Landeslisten und Direktmandate.
Ihm gehören kraft Gesetzes insgesamt 135 Abgeordnete an, wovon 87 in Wahlkreisen (also direkt) und 48 nach Landeswahlvorschlägen (über Liste) gewählt werden. Die Gesamtzahl der Sitze kann sich durch Überhangmandate und Ausgleichsmandate erhöhen. Dem Landtag der 16. Wahlperiode gehören zurzeit 152 Abgeordnete an. Insgesamt haben somit je 17 Abgeordnete ein Überhangmandat bzw. ein Ausgleichsmandat erhalten.
Ministerpräsident ist seit dem 01. Juli 2010 David McAllister. Der Sitz des Niedersächsischen Landtags ist das Leineschloss in Hannover.
Verantwortlich für die Einhaltung der Wahlgrundsätze ist in Niedersachsen neben dem Niedersächsischen Innenministerium die Niedersächsische Landeswahlleiterin und leitende Ministerialrätin Ulrike Sachs.
Landtagswahl 2013
Die Niedersächsische Landesregierung hat mit Verordnung vom 24.10.2011 (Nds. GVBl. S. 370) festgelegt, dass die Wahl zum 17. Niedersächsischen Landtag am Sonntag, den 20. Januar 2013 in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr stattfindet.
Für die Landtagswahl 2013 ist der Landkreis Osnabrück – wie auch bei der letzten Landtagswahl – in Wahlkreise aufgeteilt.
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Wahlkreiseinteilung im Landkreis Osnabrück |
Die Wählerinnen und Wähler haben insgesamt zwei Stimmen. Eine Erststimme für die Wahl eines Kreiswahlvorschlages (dies sind die Bewerberinnen und Bewerber, die sich in den Wahlkreisen um das Direktmandat bewerben) und eine Zweitstimme für die Wahl eines Landeswahlvorschlages (dies sind die von den Parteien aufgestellten Landeslisten).
Wahlberechtigt ist, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit drei Monaten im Land Niedersachsen seinen Wohnsitz hat. Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist u.a., wer infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.
Wählbar ist, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens sechs Monaten im Land Niedersachsen seinen Wohnsitz hat. Nicht wählbar ist u. a., wer infolge eines Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Rechtsgrundlagen und Mustervordrucke
Der Ablauf der Landtagswahlen wird in Niedersachsen in erster Linie durch die Niedersächsische Verfassung (Verf ND), das Niedersächsische Landeswahlgesetz (NLWG) und die Niedersächsische Landeswahlordnung (NLWO) geregelt.
Informationen zu den Mustervordrucken zur Einreichung der Wahlvorschläge erhalten Sie im Wahlbüro des Landkreises Osnabrück.
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Niedersächsische Verfassung (Verf ND) |
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Niedersächsisches Landeswahlgesetz (NLWG) |
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Niedersächsische Landeswahlordnung (NLWO) |
Weitere Informationen
Auf der Internetseite der Nds. Landeswahlleiterin oder in den Informationsbroschüren über die Grundzüge des Wahlsystems und zur Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen erhalten Sie nähere Informationen zur anstehenden Landtagswahl. Die wichtigsten Fristen können Sie dem Wahlkalender entnehmen.
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Grundzüge des Wahlsystems |
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Wahlkalender: Landtagswahl am 20. Januar 2013 |
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Hinweise zur Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen |
Wahlergebnisse Landtagswahl 2008
Bei der Landtagswahl 2008 siegte die CDU mit 42,5 Prozent (68 Sitze) vor der SPD mit 30,3 Prozent (48 Sitze) aller gültigen Stimmen. Die FDP zieht mit 8,2 Prozent (13 Sitze) aller Stimmen als drittstärkste Kraft in den Landtag ein. Die GRÜNEN erhielten 8,0 Prozent der Wählerstimmen in Niedersachsen und sind somit im Landtag mit 12 Sitzen vertreten. Erstmals zog auch DIE LINKE. mit 7,1 Prozent der Stimmen und 11 Sitzen in den Niedersächsischen Landtag ein.
Die CDU und die FDP stellen als Koalition seit dieser Wahl in Niedersachsen die Regierung. Die SPD, die GRÜNEN und DIE LINKE bilden die Opposition.
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Ergebnis Landtagswahl 2008 |
Abgeordnete
Von den insgesamt 152 Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages stammen folgende Abgeordnete aus dem Osnabrücker Land: Landeslisten und Direktmandate.








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