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Neue Kennzeichnungsvorschriften für alle Pferde

Pferdepass ermöglicht sichere Identifizierung

Osnabrück: Auch Pferde brauchen in Zukunft einen Pass. Darin werden, neben den Daten wie Abstammung, auch Impfungen und tierärztliche Behandlungen beziehungsweise Arzneimittel vermerkt.

27.07.2010 | Zur sicheren Identifizierung wird jedem Tier außerdem ein Chip unter die Haut implantiert.

Die neue Regelung gilt für alle Pferde. Jungtiere müssen innerhalb eines halben Jahres nach der Geburt gekennzeichnet werden. Für ältere Tiere, die noch keinen Pass haben, muss dieser umgehend beantragt werden. Um den Pass zu bekommen, wendet sich der jeweilige Besitzer an das Vereinigte Informationssystem Tierhaltung (VIT) in Verden. Er erhält dann einen Chip und Begleitformulare. Sobald ein Tierarzt diesen Chip implantiert hat und die ausgefüllten Formulare beim VIT eingereicht wurden, wird der Pferdepass ausgestellt. Dieser muss das Tier ständig begleiten. Einen solchen Pass bekommen nur Pferdebesitzer, die auch eine Pferdehaltung beim Veterinärdienst des Landkreises Osnabrück angemeldet haben. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Pferdebesitzer, deren Pferde in einem Pensionsstall stehen. In diesem Fall ist der Stallinhaber sowohl für die Anzeige der Pferdehaltung als auch für den Pass zuständig. Im Osnabrücker Land sind zurzeit 1687 Pferdehaltungen mit etwa 10.400 Pferden gemeldet.

Für Zuchtpferde werden die Pässe weiterhin von den Zuchtverbänden ausgestellt. Sportpferde erhalten die Pässe bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung in Warendorf.

Der Pass erleichtert unter anderem dem Tierarzt bei einer möglichen Behandlung die Arbeit, weil er die Krankengeschichte des Tieres einsehen kann. Zudem kann das strenge Arzneimittelgesetz so besser eingehalten werden. Dies ist sowohl für Hobbytierhalter als auch für den Handel von Vorteil, da immer nachvollziehbar bleibt, welche Behandlungen ein Tier in seinem Leben erhalten hat.

Tiere ohne Pass dürfen nicht in fremde Ställe aufgenommen werden. Außerdem ist ein fehlender Pass eine Ordnungswidrigkeit und zieht eine Geldstrafe bis zu 25000 Euro nach sich.

Weitere Informationen gibt es im Internet auf www.vit.de unter dem Stichwort Viehverkehrsordnung oder beim Veterinärdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück unter der Telefonnummer: 0541-5012362.

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