IQ-Netzwerk Niedersachsen/Bremen gestartet
„Migranten dabei unterstützen, ihre Rechte wahrzunehmen“
Osnabrück. Menschen mit Zuwanderungsgeschichte sind häufiger arbeitslos, als Menschen mit deutschen Wurzeln. Das trifft auch für die zu, die bereits mit einer Berufsausbildung oder einem Studium nach Deutschland kommen.
15.12.2011 | Das neue Anerkennungsgesetz der Bundesregierung und das im Kreishaus gestartete „Netzwerk Integration durch Qualifikation“ Niedersachsen/Bremen in Trägerschaft der MaßArbeit sollen jetzt zu einer deutlichen Verbesserung dieser Situation führen.

In Deutschland leben rund 16 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund. „Der zunehmende Fachkräftemangel hat der Politik deutlich gemacht, dass hier ein riesiges Potenzial schlummert“, skizzierte Landrat Dr. Michael Lübbersmann bei der Auftaktveranstaltung des IQ-Netzwerkes. Das Netzwerk wurde bereits 2005 vom Bundesarbeitsministerium ins Leben gerufen, um die Arbeitsmarktintegration von Erwachsenen mit Migrationshintergrund zu verbessern. Die 2011 gegründeten 16 regionalen Netzwerke sollen dazu beitragen, das Know how im Bereich der beruflichen Integration von Migrantinnen und Migranten in die Fläche und damit noch näher zu den Menschen zu bringen. Für die Länder Niedersachsen und Bremen hat die MaßArbeit die Trägerschaft für das Netzwerk übernommen.
Rainer Bußmann zeigte als Projektkoordinator die wesentlichen Handlungsfelder des Netzwerkes Niedersachsen/Bremen auf: Dabei gehe es auch um die Begleitung des neuen Anerkennungsgesetzes: „Wir haben gemeinsam mit der BUS GmbH eine Hotline für telefonische Anfragen rund um die Berufsanerkennung gegründet.“ Außerdem gebe es eine enge Vernetzung zwischen den sechs regionalen Beratungsstellen landesweit sowie ein ausgefeiltes Wissensmanagement: „Denn immer wieder ist Spezialwissen über einzelne Berufsfelder gefragt, das allen Netzwerkpartner zugänglich sein muss.“
Zuvor hatte Dorothea Fohrbeck, Referatsleiterin im Bundesbildungsministerium darauf verwiesen, dass Deutschland heute ein Auswanderungsland sei, das vor allem gutqualifizierte Menschen verliere. Umso wichtiger sei es, Menschen mit Zuwanderungsgeschichte zu ermöglichen, ihre erworbene Berufsqualifikation zu nutzen: „Das Anerkennungsgesetz, das zum 1. April in Kraft tritt, ist dazu ein wesentlicher Schritt.“ So hätten Antragsteller erstmals einen Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren und Anerkennungsanträge könnten auch aus dem Ausland heraus gestellt werden.
Das Anerkennungsgesetz wirkt auf Bundesebene: Jetzt sind jedoch auch die Länder am Zug. Niedersachsen schaffe zurzeit die notwendigen Voraussetzungen dafür, berichtete Eckhardt Lotze aus dem niedersächsischen Sozialministerium. „Wir hoffen, die entsprechenden landesrechtlichen Regelungen ebenfalls bis zum 1. April in Kraft setzen zu können.“ Das neue Gesetz leiste auf jeden Fall einen wichtigen Beitrag zu einer verbesserten Willkommenskultur.
Etwas „Wasser in den Wein“ goss dagegen Gisela Grzembke, Referentin im Bremer Senat. „Wir hätten uns unter anderem andere Regelungen im Falle einer Anerkennungsablehnung gewünscht“, so Grzembke. Der Antragsteller bekomme dann zwar eine ausführliche Darstellung der vorhandenen und fehlenden Qualifikationen. „Doch für die dann notwendige Nachqualifizierung der Antragssteller sind keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung gestellt worden.“
Hoffen auf deutliche Verbesserungen bei der Berufsanerkennung von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte (von links): Gisela Grzembke, Rainer Bußmann, Eckhardt Lotze, Ulrike Brunken, Siegfried Averhage, Dorothea Fohrbeck und Landrat Dr. Michael Lübbersmann.
Rainer Bußmann zeigte als Projektkoordinator die wesentlichen Handlungsfelder des Netzwerkes Niedersachsen/Bremen auf: Dabei gehe es auch um die Begleitung des neuen Anerkennungsgesetzes: „Wir haben gemeinsam mit der BUS GmbH eine Hotline für telefonische Anfragen rund um die Berufsanerkennung gegründet.“ Außerdem gebe es eine enge Vernetzung zwischen den sechs regionalen Beratungsstellen landesweit sowie ein ausgefeiltes Wissensmanagement: „Denn immer wieder ist Spezialwissen über einzelne Berufsfelder gefragt, das allen Netzwerkpartner zugänglich sein muss.“
Zuvor hatte Dorothea Fohrbeck, Referatsleiterin im Bundesbildungsministerium darauf verwiesen, dass Deutschland heute ein Auswanderungsland sei, das vor allem gutqualifizierte Menschen verliere. Umso wichtiger sei es, Menschen mit Zuwanderungsgeschichte zu ermöglichen, ihre erworbene Berufsqualifikation zu nutzen: „Das Anerkennungsgesetz, das zum 1. April in Kraft tritt, ist dazu ein wesentlicher Schritt.“ So hätten Antragsteller erstmals einen Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren und Anerkennungsanträge könnten auch aus dem Ausland heraus gestellt werden.
Das Anerkennungsgesetz wirkt auf Bundesebene: Jetzt sind jedoch auch die Länder am Zug. Niedersachsen schaffe zurzeit die notwendigen Voraussetzungen dafür, berichtete Eckhardt Lotze aus dem niedersächsischen Sozialministerium. „Wir hoffen, die entsprechenden landesrechtlichen Regelungen ebenfalls bis zum 1. April in Kraft setzen zu können.“ Das neue Gesetz leiste auf jeden Fall einen wichtigen Beitrag zu einer verbesserten Willkommenskultur.
Etwas „Wasser in den Wein“ goss dagegen Gisela Grzembke, Referentin im Bremer Senat. „Wir hätten uns unter anderem andere Regelungen im Falle einer Anerkennungsablehnung gewünscht“, so Grzembke. Der Antragsteller bekomme dann zwar eine ausführliche Darstellung der vorhandenen und fehlenden Qualifikationen. „Doch für die dann notwendige Nachqualifizierung der Antragssteller sind keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung gestellt worden.“
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