Vorschriften beim Betrieb beachten
Gemütliches Kaminfeuer wird immer beliebter
Osnabrück. Gerade im Winter sind Kaminöfen sehr beliebt – sorgen sie doch für behagliche Wärme und eine gemütliche Atmosphäre in der Wohnung.
16.12.2011 | Allerdings sind beim Betrieb solcher Öfen bestimmte Regeln zu beachten, um unnötige Emissionen, aber auch Nachbarschaftsstreitigkeiten wegen Rauch- oder Geruchsbelästigungen, zu vermeiden. Darauf weist der Landkreis Osnabrück hin.
So gilt generell, dass Feuerungs- und Abgasanlagen vom zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister abgenommen sein müssen. Der Betrieb hat zudem nach den Vorgaben des Herstellers zu erfolgen. Speziell offene Kamine dürfen keineswegs ständig, sondern nur gelegentlich betrieben werden. Energiesparendes Heizen ist mit solchen Feuerstätten wegen der vergleichsweise niedrigen Wirkungsgrade eh nicht möglich. Zudem entstehen durch eine häufig unvollständige Verbrennung unnötige Emissionen.
Ganz wichtig ist laut Kreisverwaltung auch, dass in den allermeisten Öfen nur naturbelassenes, trockenes Holz verfeuert werden darf. Auch wegen möglicher gefährlicher Emissionen gehört deshalb niemals gestrichenes, beschichtetes, verleimtes oder anderweitig behandeltes Holz in den Ofen. Auch Sperrholz, Faser- oder Spanplatten sind kein unbehandeltes Holz und dürfen deshalb nicht verheizt werden. Dass auch andere Stoffe oder gar Müll nicht in einen Kaminofen gehören sollte selbstverständlich sein. Das Verbrennen unzulässiger Stoffe führt nicht nur zu erheblichen Umweltbelastungen – verbunden mit möglichen Nachbarschaftsbeschwerden -, sondern schadet auch der Feuerstätte und dem Schornstein.
Letztlich sollten die bestehenden Vorschriften nicht nur zur Vermeidung einer Ordnungswidrigkeit, sondern insbesondere im Interesse des Umweltschutzes und einer guten Nachbarschaft beachtet werden. Und dann steht einem ungetrübten Genuss des Kaminfeuers nichts im Wege.
So gilt generell, dass Feuerungs- und Abgasanlagen vom zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister abgenommen sein müssen. Der Betrieb hat zudem nach den Vorgaben des Herstellers zu erfolgen. Speziell offene Kamine dürfen keineswegs ständig, sondern nur gelegentlich betrieben werden. Energiesparendes Heizen ist mit solchen Feuerstätten wegen der vergleichsweise niedrigen Wirkungsgrade eh nicht möglich. Zudem entstehen durch eine häufig unvollständige Verbrennung unnötige Emissionen.
Ganz wichtig ist laut Kreisverwaltung auch, dass in den allermeisten Öfen nur naturbelassenes, trockenes Holz verfeuert werden darf. Auch wegen möglicher gefährlicher Emissionen gehört deshalb niemals gestrichenes, beschichtetes, verleimtes oder anderweitig behandeltes Holz in den Ofen. Auch Sperrholz, Faser- oder Spanplatten sind kein unbehandeltes Holz und dürfen deshalb nicht verheizt werden. Dass auch andere Stoffe oder gar Müll nicht in einen Kaminofen gehören sollte selbstverständlich sein. Das Verbrennen unzulässiger Stoffe führt nicht nur zu erheblichen Umweltbelastungen – verbunden mit möglichen Nachbarschaftsbeschwerden -, sondern schadet auch der Feuerstätte und dem Schornstein.
Letztlich sollten die bestehenden Vorschriften nicht nur zur Vermeidung einer Ordnungswidrigkeit, sondern insbesondere im Interesse des Umweltschutzes und einer guten Nachbarschaft beachtet werden. Und dann steht einem ungetrübten Genuss des Kaminfeuers nichts im Wege.
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Pressetext |








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