Landkreis und Sozialdienste wollen Betreuer gewinnen
20 Jahre Betreuungsgesetz
Osnabrück. 20 Jahre Betreuungsgesetz: Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich für eine gesetzliche Betreuung ehrenamtlich engagieren. Aber es gibt Nachwuchssorgen.
18.01.2012 | Der Landkreis Osnabrück, der Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer im Artland (SKFM im Artland), der Sozialdienst Katholischer Frauen Osnabrück (SKF OS) und der Sozialdienst Katholischer Frauen Bersenbrück (SKF BSB) haben es sich deshalb zur Aufgabe gemacht, dieses verantwortungsvolle Amt zu stärken, Schulungen und Begleitung anzubieten und weitere Betreuer zu gewinnen.

Neben den Angeboten zum Erfahrungsaustausch gibt es 2012 eine ganze Reihe von Fortbildungen für bereits tätige Kräfte und für neue Interessierte. Am 9. Februar, von 18 bis 20 Uhr wird gestartet mit dem Thema Hospizarbeit „Leben bis zuletzt“, Referentin ist Ursula Frühauf. Die Veranstaltung findet statt im Kreishaus, Am Schölerberg 1 in Osnabrück, Anmeldungen sind erbeten unter der Telefonnummer: 0541/ 3387622.
Am 1. Januar 1992 löste das Betreuungsgesetz das alte Vormundschafts- und Pflegschaftsgesetz ab. Novelliert und überarbeitet regelt das Betreuungsgesetz die Einrichtung der rechtlichen Betreuung für erwachsene Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten des täglichen Lebens ganz oder teilweise nicht mehr besorgen können. Eine rechtliche Betreuung wird vom Amtsgericht eingerichtet.
Sie organisieren das Jahresprogramm für ehrenamtliche Betreuer: Ludger Koopmann (SKF OS) Egon Strunk, Doris Poppe, Claudia Schumacher, (SKF BSB) und Wolfgang Birke (SKFM Artland).
Am 1. Januar 1992 löste das Betreuungsgesetz das alte Vormundschafts- und Pflegschaftsgesetz ab. Novelliert und überarbeitet regelt das Betreuungsgesetz die Einrichtung der rechtlichen Betreuung für erwachsene Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten des täglichen Lebens ganz oder teilweise nicht mehr besorgen können. Eine rechtliche Betreuung wird vom Amtsgericht eingerichtet.
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