Mögliche Beeinträchtigungen des Trinkwassers
Fragen und Antworten
29.08.2010 | Osnabrück. Aufgrund der anhaltenden und ergiebigen Regenfälle am 26.08.2010 und 27.08.2010 kann es zu Beeinträchtigungen der Trinkwasserversorgung gekommen sein. Belastbare Werte gibt es zurzeit noch nicht.
- Ist die öffentliche Trinkwasserversorgung gefährdet?
- Was ist in den möglicherweise betroffenen Gemeinden zu beachten?
- Darf das Wasser zum Duschen, Waschen, Zähneputzen verwendet werden?
- Ist damit zu rechnen, dass die Wasserversorgung abgeschaltet wird?
- Können private Hauswasserbrunnen betroffen sein?
- Müssen alle Brunnen untersucht werden?
- Das Wasser ist trüb und/oder schmeckt und riecht unangenehm. Was ist zu beachten?
1. Öffentliche Trinkwasserversorgung
Ist die öffentliche Trinkwasserversorgung gefährdet?
Im Bereich Wellingholzhausen ist die Trinkwasserversorgung gegebenenfalls beeinträchtigt - für alle anderen Gemeinden und Städte im Landkreis Osnabrück gibt es derzeit keinen Verdacht mehr auf eine Verunreinigung des Trinkwassernetzes.
Die folgenden Fragen und Antworten gelten daher nur für Wellingholzhausen:
Was ist in den möglicherweise betroffenen Gemeinden zu beachten?
Es wird empfohlen, das Trinkwasser für ältere Menschen, Kleinkinder oder geschwächte Personen abzukochen.
Darf das Wasser zum Duschen, Waschen, Zähneputzen verwendet werden?
Ja. Es liegen keine Anhaltspunkte vor, die dagegen sprechen.
Ist damit zu rechnen, dass die Wasserversorgung abgeschaltet wird?
Nein. Selbst wenn eine erhöhte Keimbelastung festgestellt würde, wovon zurzeit nicht auszugehen ist, wären nach aller Voraussicht allenfalls Vorsichtsmaßnahmen beim Zubereiten von Speisen und beim Trinkwasserverzehr zu beachten.
2. Private Hauswasserbrunnen
Können private Hauswasserbrunnen betroffen sein?
Private Hauswasserbrunnen können keim- oder schadstoffbelastet werden, wenn durch eine Überflutung Wasser oberirdisch in den Brunnenschacht gelangt ist. Dieses gilt kreisweit in allen Gebieten, die vom Hochwasser betroffen waren.
Müssen alle Brunnen untersucht werden?
Wenn Niederschlagswasser in den Brunnen gelangt ist, ist anzuraten, das Brunnenwasser untersuchen zu lassen. Soweit Dritte, z.B. Mieter, mit dem Wasser versorgt werden, ist der Brunneneigentümer in diesem Fall verpflichtet, eine Wasseruntersuchung zu veranlassen. Das Wasser aus den betroffenen Brunnen sollte vor dem Verzehr abgekocht werden.
Das Wasser ist trüb und/oder schmeckt und riecht unangenehm. Was ist zu beachten?
Es sollte eine Wasseruntersuchung veranlasst werden, eine Wasserprobe kann aber erst entnommen werden, wenn der Brunnen saniert bzw. gereinigt ist und das Wasser wieder klar aussieht. Es ist sinnlos, offensichtlich verunreinigtes Wasser untersuchen zu lassen.








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