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Bürgerservice im Kreishaus

 

Verbesserte Fördermöglichkeiten der NBB under MBG

Im Rahmen des Konjunkturpakets II beschlossen Bund und Land umfas­sende Maßnahmen, die auch der Niedersächsischen Bürgschaftsbank (NBB) GmbH und der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen (MBG) mbH ermöglichten, ihr Leistungs­angebot weiter auf die Bedürfnisse der Unternehmen anzupassen.

Symbolbild: NBB und MBG verbessern Förderangebot
So erhöht die NBB den Bürgschaftshöchstbetrag von ehemals 1 Million Euro auf 1,5 Millionen Euro. Auch die Bürgschaftsquote für Investitionen und Betriebsmittel kann ab sofort 80 Prozent betragen. Damit unterstützt die NBB auch Unternehmen, bei denen der Hausbank, aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Lage, eine 60- bzw. 65-prozentige Bürgschaft nicht ausreicht. Die MBG erhöhte ihren maximalen Beteiligungsbetrag von 400.000 Euro auf 1 Million Euro pro Beteiligungsprojekt. Dieser Beschluss basiert auf der Anpassung der „Bundesregelung Kleinbeihilfen“, deren allgemeiner Förder­höchstwert bis Ende 2010 auf 500.000 Euro angehoben wurde. Bei Betei­ligungen im Rahmen des Kooperationsmodells mit den Volks- Raiffeisenbanken beträgt die Höchstgrenze jetzt 1,2 Mio. Euro. (Quelle: Internetseiten NBB und MBG)



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