Förderung von Denkmalen
Förderung
Unter bestimmten Voraussetzungen werden Maßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden gefördert.
Förderung von Privatpersonen:
Zuständig für die Vergabe der Landesmittel ist für den Bereich des Landkreises Osnabrück das
Nieders. Landesamt für Denkmalpflege
Stützpunkt Oldenburg
Ofener Straße 15
26126 Oldenburg
Ansprechpartnerin: Frau Dreeßen, Tel. 0441/799-2533.
Wir empfehlen zunächst die formlose Antragstellung für Ihre geplante Maßnahme über den Landkreis Osnabrück. Nach einer ersten Vorabstimmung kann dann der konkrete Antrag gestellt werden.
Dorferneuerung:
Im Rahmen der Dorferneuerung besteht die Aufgabe darin, die ländlichen Siedlungen in ihrer charakteristischen Vielfalt zu erhalten, neuen funktionalen Anforderungen anzupassen und in die Landschaft einzubinden.
ZILE:
Die nachhaltige Sicherung und Schaffung von Nutzungsmöglichkeiten
wertvoller historischer Bausubstanz soll zum Erhalt des ländlichen Kulturerbes beitragen.
Nähere Infos im Internet unter: www.gll.niedersachsen.de
Nähere Infos im Internet unter: www.nsks.de/nsks/denkmalpflege/
Nähere Infos im Internet unter www.denkmalschutz.de
Nähere Infos im Internet unter www.kulturschatzbauernhof.de
Nähere Infos im Internet unter www.landkreis-osnabrück.de/kef
Förderung von Vereinen:
Nähe Infos im Internet unter www.lvosl.de
Nähere Infos im Internet unter: www.vgh-stiftung.de
Nähere Infos im Internet unter: www.bingostiftung.de/nano.cms/de/Denkmalpflege








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