Baudenkmale und Solaranlagen
Baudenkmale und Solaranlagen
Durch geänderte Nutzungsansprüche unterliegen auch Baudenkmale dem ständigen Wandel. Dabei ist der Einsatz regenerativer Energien ein wichtiger Bestandteil nachhaltiger Modernisierungen.
Jede Solaranlage verändert das Erscheinungsbild eines denkmalgeschützten Gebäudes oder eines Ensembles. Es gilt daher gemeinsam nach denkmalverträglichen Lösungen zu suchen. Dabei ist in jedem Einzelfall auf die individuellen Bedürfnisse und Anforderungen der historischen Gebäude einzugehen.
Standardlösungen sind oft nicht einsetzbar! Jede Situation und jedes Baudenkmal erfordern eine konkrete, objetbezogene Entwurfsidee.
Die Genehmigungsfähigkeit hängt im Wesentlichen von der Wahrung des Erscheinungsbildes und der Erhalt der originären Bausubstanz ab. Nach dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz sind Solaranlagen genehmigungspflichtig. Sie dürfen nur dann installiert werden, wenn dadurch das Baudenkmal und das Umfeld nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
Standardlösungen sind oft nicht einsetzbar! Jede Situation und jedes Baudenkmal erfordern eine konkrete, objetbezogene Entwurfsidee.
Die Genehmigungsfähigkeit hängt im Wesentlichen von der Wahrung des Erscheinungsbildes und der Erhalt der originären Bausubstanz ab. Nach dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz sind Solaranlagen genehmigungspflichtig. Sie dürfen nur dann installiert werden, wenn dadurch das Baudenkmal und das Umfeld nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
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Interne Verweise: Baudenkmale und Solaranlagen |








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