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Denkmalschutz im Landkreis Osnabrück

Allgemeines

Der Erhalt und Schutz der im Landkreis Osnabrück vorhandenen Kulturdenkmale gemeinsam mit den Eigentümern ist unsere Aufgabe.

Kulturdenkmal im Sinne des Nds. Denkmalschutzgesetzes kann ein Baudenkmal, ein Bodendenkmal oder ein bewegliches Denkmal sein. Alle Maßnahmen an Kulturdenkmalen sind genehmigungspflichtig. Das Denkmalschutzgesetz verpflichtet zur Erhaltung, Pflege und wenn nötig zur Instandsetzung von Kulturdenkmalen. Die Erhaltungspflicht findet ihre Grenzen, wo sie den Eigentümer wirtschaftlich unzumutbar belastet. Die Unzumutbarkeit ist vom Eigentümer nachzuweisen. Alle Baudenkmale in Niedersachsen werden in ein Verzeichnis aufgenommen. Die Eigentümer werden über die Aufnahme benachrichtigt. Der Landkreis Osnabrück und die Gemeinden führen jeweils für ihr Gebiet Auszüge aus diesem Verzeichnis. Jedermann kann Einsicht in das Verzeichnis nehmen. Aktuelle Informationen und Beispiel für die Pflege und den Erhalt historischer Bauwerke bietet unsere Broschüre "Denkmalschutz im Osnabrücker Land". Das Land Niedersachsen stellt regelmäßig Mittel für die Denkmalpflege bereit. Gefördert werden können Maßnahmen, die der Erhaltung und sinnvollen Nutzung eines Baudenkmals dienen.

Welche Gebühren fallen an?
Denkmalrechtliche Genehmigungen und Beratungen sind kostenfrei, lediglich die Ausstellung einer Bescheinigung für die steuerliche Anerkennung ist gebührenpflichtig (ab 70,00 EUR je nach Höhe der anzuerkennenden Kosten).

Ansprechpartner:
Monika Altevogt (bei Fragen zur steuerlichen Anerkennung)
Marita Clausmeyer (bei allgemeinen Fragen rund um das Thema Denkmalschutz)
Elisabeth Sieve (als Architektin insbesondere bei der Beurteilung von Maßnahmen an Denkmalen)
 
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Kontakt

Frau Marita Clausmeyer
Kreishaus
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Telefon: 0541 501 4077
marita.clausmeyer@Lkos.de




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