erforderliche Unterlagen
Antragsverfahren
Nach dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz ist das Antragsverfahren für die denkmalrechtliche Genehmigung formlos, bedarf lediglich der Schriftform.
Prüffähige Antragsunterlagen sind frühzeitig über die zuständige Bauortgemeinde bei der Unteren Denkmalschutzbehörde einzureichen. Zur denkmalrechtlichen Beurteilung der einzelnen Maßnahmen sind grundsätzlich folgende Unterlagen in 2-facher Ausfertigung erforderlich:
Antragsformular
Lageplan
genaue Beschreibung der geplanten Maßnahme (Kostenvoranschläge, Fotos etc.)
Förderanträge für die Bezuschussung von Instandhaltungsarbeiten und Anträge auf steuerliche Anerkennung sind separat zu stellen.
Förderanträge für die Bezuschussung von Instandhaltungsarbeiten und Anträge auf steuerliche Anerkennung sind separat zu stellen.








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