Erneute Öffentliche Auslegung vom 23. April 2010 bis 25. Mai 2010
Regionales Raumordnungsprogramm - Einzelhandel -
Regionales Einzelhandelskonzept – Zukunftsweisende Strategie für Handel und Innenstadt in den Kommunen des Landkreises Osnabrück
Die Veränderungen im Handel sind maßgebliche Mitbestimmungsfaktoren für die regionale Siedlungsentwicklung und für die kommunale Stadtentwicklung. Insbesondere der großflächige Einzelhandel verstärkt das „Wachstum“ der Stadt ins Umland. Damit verbunden ist häufig die Aushöhlung der gewachsenen Zentren in Verbindung mit der Gefährdung der Nahversorgung und dem Bedeutungsverlust der innerstädtischen Handelslagen. Da der Einzelhandel eine tragende Säule der Stadtentwicklung ist, sind verbindliche regionale Einzelhandelskonzepte die Voraussetzung für eine geordnete Entwicklung des Einzelhandels.
Durch die Festlegung von Zielen im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) wird eine verbindliche Einzelhandelskonzeption geschaffen, die eine regionale Abstimmung und aktive Steuerung der Einzelhandelsentwicklung im Zusammenspiel mit den Kommunen ermöglicht. Es wird ein Instrument zur Verfügung gestellt, die Innenstädte und Ortsteilzentren mit der Abgrenzung von Zentralen Versorgungsbereichen als lebendige Impulsgeber einer Gemeinde zu stärken.
Gleichzeitig wird durch das regional abgestimmte Konzept mehr Rechtsklarheit und Verbindlichkeit geschaffen, um für Kommunen, Investoren und ansässige Einzelhandelsbetriebe mehr Planungssicherheit, aber auch für öffentliche Stellen eine Vereinfachung der Beurteilung von Einzelhandelsgroßprojekten zu erreichen.
Der Entwurf der Fortschreibung des RROP besteht aus den textlichen Zielen, der Begründung, der verbindlichen Zeichnerischen Darstellung im Maßstab 1: 50.000 sowie dem Umweltbericht.
Auf Grund der eingegangenen Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren wurde der Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Osnabrück überarbeitet. Hiermit wird der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben, durch eine erneute öffentliche Auslegung zu der modifizierten Teilfortschreibung Einzelhandel des RROP für den Landkreis Osnabrück Stellung zu nehmen. Die Form und die Dauer der erneuten öffentlichen Auslegung wird in der Bekanntmachung der Neuen Osnabrücker Zeitung mitgeteilt.
Durch die Festlegung von Zielen im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) wird eine verbindliche Einzelhandelskonzeption geschaffen, die eine regionale Abstimmung und aktive Steuerung der Einzelhandelsentwicklung im Zusammenspiel mit den Kommunen ermöglicht. Es wird ein Instrument zur Verfügung gestellt, die Innenstädte und Ortsteilzentren mit der Abgrenzung von Zentralen Versorgungsbereichen als lebendige Impulsgeber einer Gemeinde zu stärken.
Gleichzeitig wird durch das regional abgestimmte Konzept mehr Rechtsklarheit und Verbindlichkeit geschaffen, um für Kommunen, Investoren und ansässige Einzelhandelsbetriebe mehr Planungssicherheit, aber auch für öffentliche Stellen eine Vereinfachung der Beurteilung von Einzelhandelsgroßprojekten zu erreichen.
Der Entwurf der Fortschreibung des RROP besteht aus den textlichen Zielen, der Begründung, der verbindlichen Zeichnerischen Darstellung im Maßstab 1: 50.000 sowie dem Umweltbericht.
Auf Grund der eingegangenen Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren wurde der Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Osnabrück überarbeitet. Hiermit wird der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben, durch eine erneute öffentliche Auslegung zu der modifizierten Teilfortschreibung Einzelhandel des RROP für den Landkreis Osnabrück Stellung zu nehmen. Die Form und die Dauer der erneuten öffentlichen Auslegung wird in der Bekanntmachung der Neuen Osnabrücker Zeitung mitgeteilt.
| Unterlagen RROP | Einzelstandorte | Einzelhandel | Karten | ||
|
||
|
||
|
| Unterlagen RROP | Einzelstandorte | Einzelhandel | ||
|
||
|








Mister-Wong
Landkreis Osnabrück: Schnellübersicht