Arbeitsgelegenheiten (1 € - Jobs)
Antrags- und Bewilligungsverfahren
Bei den Arbeitsgelegenheiten (AGH) handelt es sich um zusätzliche und gemeinnützige Tätigkeiten mit dem Ziel, die soziale und berufliche Integration der erwerbsfähigen Leistungsempfänger nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II zu fördern und ihre Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten.
Aufgrund der neuen gesetzlichen Bestimmungen hat die MaßArbeit kAöR jobcenter zum 1. Januar 2010 auf ein neues Antrags- und Bewilligungsverfahren für die Arbeitsgelegenheiten umgestellt.
Von den Einrichtungen, die eine oder mehrere Arbeitsgelegenheiten zur Verfügung stellen möchten, ist ein ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Durchführung einer AGH nach §16d SGB II im Original mit kompletten Unterlagen (Kopien) bei der MaßArbeit kAöR jobcenter, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück einzureichen. Die Prüfung des Antrages dauert in der Regel ca. 2-3 Wochen. Es ist im Interesse des Antragsstellers, auf die Vollständigkeit der Angaben und der eingereichten Unterlagen zu achten. Andernfalls muss der Antragssteller mit längeren Bearbeitungszeiten bzw. Rückfragen rechnen.
Die Formulare sind so konzipiert, dass sie nach dem Download auf Ihrem Rechner ausgefüllt werden können. Danach sollen diese ausgedruckt und unterschrieben werden. Jede Arbeitsgelegenheit bedarf eines neuen eigenen Antrages, es sei denn, es handelt sich um mehrere Stellen in einem identischen Arbeitsbereich.
Bei allgemeinen Fragen zum Bewilligungsverfahren, der Zielsetzung und möglichen Inhalten der AGH wenden Sie sich bitte an Elena Kovaltchuk, Telefon: 0541 501-4183 oder per Email an kovaltchuk@massarbeit.de
Die Antragsbearbeitung findet ansonsten regional statt und wird von den zuständigen Bereichsleitern vorgenommen (Achtung: Änderung der Zuständigkeiten ab dem 1.08.2011!):
Außenstellen Bersenbrück, Quakenbrück, Fürstenau: Tanja Repkewitz, repkewitz@massarbeit.de
Außenstelle Bramsche: Anja Wiesner, wiesner@massarbeit.de
Außenstellen Bad Laer, Georgsmarienhütte: Stephanie Klanke, klankes@massarbeit.de
Außenstellen Melle, Ostercappeln: Elena Kovaltchuk (Kontakt siehe oben)
Ist die Prüfung des Antrages abgeschlossen, bekommt der Antragssteller einen Bewilligungs- bzw. Ablehnungsbescheid. Nach Erhalt des Bewilligungsbescheides setzt sich der AGH - Träger mit der zuständigen Außenstelle in Verbindung. Die Kontaktdaten zu der zuständigen Außenstelle sind im Bescheid aufgeführt. Die Teilnehmer für eine genehmigte AGH werden von der jeweils zuständigen Außenstelle vorgeschlagen. Der AGH-Träger entscheidet sich dann für den passenden Bewerber.
Der Bewilligungsbescheid ist in der Regel auf zwei Jahre befristet. Spätestens 4 Wochen vor Ablauf des Bewilligungszeitraums stellt der AGH-Träger einen Folgeantrag auf die Fortführung der Arbeitsgelegenheit beim zuständigen Bereichsleiter. Wird kein Verlängerungsantrag gestellt, läuft die AGH aus.
Für einen Erstantrag ist das entsprechende Formular Antrag auf Durchführung auszufüllen. Bei Verlängerung nach Ablauf des Bewilligungszeitraums sowie bei Änderungen der bereits bewilligten AGH ist das Formular Folgeantrag auf Durchführung zu benutzen.
Um dem Bürokratieabbauprinzip des Landkreises Osnabrück gerecht zu werden, stehen die Antragsformulare sowie das entsprechende Merkblatt für Träger mit wichtigen Informationen zum Antragsverfahren, zur Durchführung, zu Rahmenbedingungen und Voraussetzungen sowie zu Anforderungen an die Träger zum Download bereit.
Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!
Wichtiger Hinweis: In den vergangenen Monaten haben Sie sicherlich von dem Modellprojekt Bürgerarbeit gehört. Bei einem Bürgerarbeitsplatz handelt es sich um zusätzliche und gemeinnützige Tätigkeiten - dem Wesen nach ähnlich dem der Arbeitsgelegenheiten.
Da die Einrichtung eines Bürgerarbeitsplatzes für Ihre Einrichtung als Arbeitgeber sicherlich positive Effekte mit sich bringen würde, empfiehlt es sich für Sie abzuklären, ob die Umgestaltung der bereits bewilligten Arbeitsgelegenheit/-en in einen Bürgerarbeitsplatz möglich und individuell sinnvoll wäre.
Bitte geben Sie diese Informationen an die zuständigen Ansprechpartner in Ihrer Einrichtung weiter!
Von den Einrichtungen, die eine oder mehrere Arbeitsgelegenheiten zur Verfügung stellen möchten, ist ein ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Durchführung einer AGH nach §16d SGB II im Original mit kompletten Unterlagen (Kopien) bei der MaßArbeit kAöR jobcenter, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück einzureichen. Die Prüfung des Antrages dauert in der Regel ca. 2-3 Wochen. Es ist im Interesse des Antragsstellers, auf die Vollständigkeit der Angaben und der eingereichten Unterlagen zu achten. Andernfalls muss der Antragssteller mit längeren Bearbeitungszeiten bzw. Rückfragen rechnen.
Die Formulare sind so konzipiert, dass sie nach dem Download auf Ihrem Rechner ausgefüllt werden können. Danach sollen diese ausgedruckt und unterschrieben werden. Jede Arbeitsgelegenheit bedarf eines neuen eigenen Antrages, es sei denn, es handelt sich um mehrere Stellen in einem identischen Arbeitsbereich.
Bei allgemeinen Fragen zum Bewilligungsverfahren, der Zielsetzung und möglichen Inhalten der AGH wenden Sie sich bitte an Elena Kovaltchuk, Telefon: 0541 501-4183 oder per Email an kovaltchuk@massarbeit.de
Die Antragsbearbeitung findet ansonsten regional statt und wird von den zuständigen Bereichsleitern vorgenommen (Achtung: Änderung der Zuständigkeiten ab dem 1.08.2011!):
Außenstellen Bersenbrück, Quakenbrück, Fürstenau: Tanja Repkewitz, repkewitz@massarbeit.de
Außenstelle Bramsche: Anja Wiesner, wiesner@massarbeit.de
Außenstellen Bad Laer, Georgsmarienhütte: Stephanie Klanke, klankes@massarbeit.de
Außenstellen Melle, Ostercappeln: Elena Kovaltchuk (Kontakt siehe oben)
Ist die Prüfung des Antrages abgeschlossen, bekommt der Antragssteller einen Bewilligungs- bzw. Ablehnungsbescheid. Nach Erhalt des Bewilligungsbescheides setzt sich der AGH - Träger mit der zuständigen Außenstelle in Verbindung. Die Kontaktdaten zu der zuständigen Außenstelle sind im Bescheid aufgeführt. Die Teilnehmer für eine genehmigte AGH werden von der jeweils zuständigen Außenstelle vorgeschlagen. Der AGH-Träger entscheidet sich dann für den passenden Bewerber.
Der Bewilligungsbescheid ist in der Regel auf zwei Jahre befristet. Spätestens 4 Wochen vor Ablauf des Bewilligungszeitraums stellt der AGH-Träger einen Folgeantrag auf die Fortführung der Arbeitsgelegenheit beim zuständigen Bereichsleiter. Wird kein Verlängerungsantrag gestellt, läuft die AGH aus.
Für einen Erstantrag ist das entsprechende Formular Antrag auf Durchführung auszufüllen. Bei Verlängerung nach Ablauf des Bewilligungszeitraums sowie bei Änderungen der bereits bewilligten AGH ist das Formular Folgeantrag auf Durchführung zu benutzen.
Um dem Bürokratieabbauprinzip des Landkreises Osnabrück gerecht zu werden, stehen die Antragsformulare sowie das entsprechende Merkblatt für Träger mit wichtigen Informationen zum Antragsverfahren, zur Durchführung, zu Rahmenbedingungen und Voraussetzungen sowie zu Anforderungen an die Träger zum Download bereit.
Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!
Wichtiger Hinweis: In den vergangenen Monaten haben Sie sicherlich von dem Modellprojekt Bürgerarbeit gehört. Bei einem Bürgerarbeitsplatz handelt es sich um zusätzliche und gemeinnützige Tätigkeiten - dem Wesen nach ähnlich dem der Arbeitsgelegenheiten.
Da die Einrichtung eines Bürgerarbeitsplatzes für Ihre Einrichtung als Arbeitgeber sicherlich positive Effekte mit sich bringen würde, empfiehlt es sich für Sie abzuklären, ob die Umgestaltung der bereits bewilligten Arbeitsgelegenheit/-en in einen Bürgerarbeitsplatz möglich und individuell sinnvoll wäre.
Bitte geben Sie diese Informationen an die zuständigen Ansprechpartner in Ihrer Einrichtung weiter!
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Interne Verweise:
Formulare: Antrags- und Bewilligungsverfahren |