Arbeitsgelegenheiten (1 € - Jobs) - Verfahrensumstellung
Neues Antrags- und Bewilligungsverfahren
Aufgrund neuer Empfehlungen sowie bundesweit durchgeführter Prüfungen muß die MaßArbeit kAöR zum Jahresende auf ein neues Antrags- und Bewilligungsverfahren für die Arbeitsgelegenheiten (AGH) umstellen.
Wir bitten alle Einrichtungen, die über den 1. Januar 2010 hinaus eine oder mehrere AGH zur Verfügung stellen möchten, einen Antrag auf Durchführung einer AGH nach §16d SGB II mit kompletten Unterlagen bis zum 30. November 2009 bei der MaßArbeit kAöR, am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück , z.Hd. Frau Elena Kovaltchuk, einzureichen. Auch die nach diesem Stichtag eingereichten Anträge werden selbstverständlich bearbeitet. Eine fristgerechte Bewilligung zum 1. Januar 2010 kann in diesem Fall allerdings nicht garantiert werden.
Um dem Bürokratieabbauprinzip des Landkreises Osnabrück gerecht zu werden, stehen die Antragsformulare sowie das entsprechende Merkblatt für die Maßnahmenträger Arbeitsgelegenheiten zum Downloaden bereit. Das Merkblatt für die Maßnahmenträger Arbeitsgelegenheiten enthält wichtige Informationen zum Antragsverfahren, Durchführung, Rahmenbedingungen, Voraussetzungen sowie Anforderungen an die Träger.
Das Formular ist so konzipiert, dass es nach dem Downloaden auf Ihrem Rechner ausgefüllt werden kann. Danach soll es ausgedruckt und unterschrieben werden. Jede Arbeitsgelegenheit bedarf eines neuen Antrages, es sei denn, es handelt sich um mehrere Stellen in einem identischen Arbeitsbereich. Nach der Antragsbearbeitung bekommt jeder Antragssteller einen entsprechenden Bewilligungs-/Ablehnungsbescheid zugeschickt.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Änderungen alle bisher laufenden, bewilligten oder beantragten AGH betreffen.
Für die aktuell besetzten AGH, die über den 1. Januar 2010 hinaus laufen, muss spätestens 4 Wochen vor Ablauf der AGH ein Neuantrag gestellt werden.
Ohne einen Neuantrag wird keine AGH verlängert oder neu besetzt!
Bitte leiten Sie diese Informationen gegebenenfalls an die zuständigen Ansprechpartner in Ihrer Einrichtung weiter!
Um dem Bürokratieabbauprinzip des Landkreises Osnabrück gerecht zu werden, stehen die Antragsformulare sowie das entsprechende Merkblatt für die Maßnahmenträger Arbeitsgelegenheiten zum Downloaden bereit. Das Merkblatt für die Maßnahmenträger Arbeitsgelegenheiten enthält wichtige Informationen zum Antragsverfahren, Durchführung, Rahmenbedingungen, Voraussetzungen sowie Anforderungen an die Träger.
Das Formular ist so konzipiert, dass es nach dem Downloaden auf Ihrem Rechner ausgefüllt werden kann. Danach soll es ausgedruckt und unterschrieben werden. Jede Arbeitsgelegenheit bedarf eines neuen Antrages, es sei denn, es handelt sich um mehrere Stellen in einem identischen Arbeitsbereich. Nach der Antragsbearbeitung bekommt jeder Antragssteller einen entsprechenden Bewilligungs-/Ablehnungsbescheid zugeschickt.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Änderungen alle bisher laufenden, bewilligten oder beantragten AGH betreffen.
Für die aktuell besetzten AGH, die über den 1. Januar 2010 hinaus laufen, muss spätestens 4 Wochen vor Ablauf der AGH ein Neuantrag gestellt werden.
Ohne einen Neuantrag wird keine AGH verlängert oder neu besetzt!
Bitte leiten Sie diese Informationen gegebenenfalls an die zuständigen Ansprechpartner in Ihrer Einrichtung weiter!








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