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Projektförderung Berufsorientierung - Antragsverfahren neu


Einsendeschluss ist der 01.04.2010

Das Pro-Aktiv-Center (PACE) der MaßArbeit kAöR, der Landkreis Osnabrück und die Agentur für Arbeit Osnabrück fördern die Berufswahlvorbereitung von Schülerinnen und Schülern aus Förder- und Hauptschulen im Landkreis Osnabrück.

Antragsberechtigt sind die Förder- und Hauptschulen im Landkreis Osnabrück. Die Förderung gilt ausschließlich für Jugendliche mit dem Wohnsitz im Landkreis Osnabrück.

Gefördert werden Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler in Abgangs- und Vorabgangsklassen. Dieses können insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung des Entscheidungsverhaltens, Maßnahmen zur vertieften Eignungsfeststellung oder Maßnahmen zur Vertiefung berufs- bzw. betriebskundlicher Kenntnisse und Erfahrungen sein.

Die Maßnahmen sollen als zusätzliche Angebote die Regelangebote der Schulen vertiefen. Antragsteller sind Haupt- und Förderschulen aus dem Landkreis Osnabrück.

Im Unterschied zu den letzten Jahren müssen wir in dieser Förderphase eine deutliche Unterscheidung zwischen zwei Projektarten vornehmen:

1. Maßnahmen der vertieften Berufsorientierung gem. § 33 SGB III

Hierunter sind Maßnahmen zu verstehen, die nur in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden und längstens einen Zeitraum von vier Wochen umfassen, z. B. eine Projektwoche nachmittags ab ca. 13 Uhr.

2. Maßnahmen der erweiterten Berufsorientierung gem. § 33 i. V. m. 421q SGB III

Hierunter sind alle Maßnahmen zu verstehen, die nicht nur in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden oder einen Zeitraum von vier Wochen überschreiten, z. B. fortlaufende AG’s vormittags oder nachmittags.


Die Agentur für Arbeit stellt aktuell Gelder der vertieften Berufsorientierung im Bereich des §33 SGB III zur Verfügung. Der Landkreis Osnabrück hält Gelder im Bereich § 421q SGB III vor, um möglichst vielen Projekten eine Durchführung zu ermöglichen.

Wir möchten Sie bitten, schwerpunktmäßig Projekte außerhalb der Schulzeit unter vier Wochen gem. § 33 SGB III durchzuführen, da hier ein größeres finanzielles Budget zur Verfügung steht und so die Chancen einer Bewilligung höher sind.

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Der maximale Zuschuss pro Projekt beträgt 2.500 €.


Ein Anspruch auf Gewährung eines Zuschusses besteht nicht. Vielmehr entscheiden das Pro-Aktiv-Center der MaßArbeit kAöR und der Landkreis Osnabrück als zuständige Stellen im Rahmen der verfügbaren Fördermittel und unter Berücksichtigung der vorgelegten Konzepte über die Zuwendung.

Folgende Punkte sind unter anderem von der Förderung ausgeschlossen:

  • Bewerbertraining,
  • Coaching von Einzelpersonen,
  • Koordinierungs- und Netzwerkaktivitäten,
  • Projekte, die nicht originär der vertieften Berufsorientierung zu zuordnen sind,
  • Fahrtkosten privater PKW,
  • Lebensmittel,
  • Verköstigung
  • Anschaffungen von Gebrauchsgegenständen über 150,-€.

Antragsverfahren
Der Antrag ist auf einem vorgegebenen standardisierten Antragsformular mindestens einen Monat vor Maßnahmebeginn beim Pro-Aktiv-Center (PACE) der MaßArbeit kAöR, z.Hd. Sylvia Löhnicker, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück einzureichen. Die Vordrucke erhalten Sie unter www.massarbeit.de.

Bitte beachten: Getrennte Antragsformulare gem. § 33 SGB III u. gem. § 421q SGB III.

Einsendeschluss ist der 01.04.2010

Bewilligungsverfahren
Die Bewilligung erfolgt durch das Pro-Aktiv-Center (PACE) mit schriftlichem Zuwendungsbescheid, welcher zusätzliche Regelungen (z.B. Bedingungen, Vorbehalte und Auflagen) enthalten kann.

Auszahlungs- und Verwendungsnachweisverfahren
Die Auszahlung erfolgt zukünftig direkt durch das Pro-Aktiv-Center (PACE) auf der Grundlage des Bescheides nach Abschluss der Maßnahme und Vorlage des Abrechnungsbogens, den Originalbelegen, den Einwilligungserklärungen der Teilnehmer und der Teilnehmerliste. Die Abrechnung muss bis spätestens vier Wochen nach Ende der Maßnahme erfolgen.

Vorgehen:

1. Der Antragsteller plant ein Projekt in Zusammenarbeit mit Dritten, diese erstellen eine Rechnung über die erbrachte Leistung. Diese Rechnung (keine Kopie) wird der Maßarbeit übersandt und von dort wird der Rechnungsbetrag an den Dritten ausgezahlt. Die Schule geht nicht in Vorleistung.

2. Zur Durchführung eines Projektes sind Anschaffungen als Barzahlungen nötig, z.B. Ordner, Stifte oder anderes Material. Dieses wird durch eine Quittung (keine Kopie) belegt. Diese wird bei der MaßArbeit eingereicht und die ausgelegten Kosten werden der angegebenen Person oder Einrichtung erstattet.

Der Zuschuss kann gekürzt oder einbehalten werden, z.B. wenn er durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt worden ist oder er nicht für den vorgesehenen Zweck verwendet wird.

Diese Regelungen treten zum 01. Februar 2010 in Kraft und gelten bis zum 30. November 2010. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle Maßnahmen durchgeführt und abgerechnet worden sein.

Für eine möglichst schnelle Entscheidung und die ungehinderte Abwicklung achten Sie bitte auf die Vollständigkeit Ihrer Angaben.

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Sylvia Löhnicker unter der Telefonnummer 0541/501-4195 gerne zur Verfügung.

Wir sind gespannt auf Ihre Ideen und hoffen, möglichst viele davon fördern zu können.

Notwendige Unterlagen und Formulare
 
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Kontakt
Frau Sylvia Löhnicker
Landkreis Osnabrück - MaßArbeit kAöR
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
http://www.massarbeit.de

Telefon: (0541) 501 - 4395
Telefax: (0541) 501 - 4435
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