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Grundsicherung für Arbeitsuchende


Leistungen für den Lebensunterhalt

Leistungen für den Lebensunterhalt: Die Grundsicherung beinhaltet Geldleistungen, die den Lebensunterhalt erwerbsfähiger und hilfebedürftiger Menschen sicherstellt.

Leistungen für den Lebensunterhalt

Nach dem Grundsatz des Förderns und Forderns ist das vorrangige Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Vermittlung in Arbeit. Damit während der Vermittlung der Lebensunterhalt sichergestellt ist, sieht das Sozialgesetzbuch (SGB) II aber auch Geldleistungen vor.

Erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten Arbeitslosengeld (ALG) II. Familienangehörige, die nicht erwerbsfähig sind, wie im Regelfall die minderjährigen Kinder, erhalten Sozialgeld. Bestandteil dieser Leistungen sind auch angemessene Kosten für die Unterkunft und Heizung. In diesen Leistungen enthalten sind auch Aufwendungen für einmalige Anschaffungen wie Bekleidung oder Hausrat. Einmalige Beihilfen werden also für diese Zwecke grundsätzlich nicht zusätzlich gewährt.

Während des Bezuges der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden auch Beiträge an die Kranken,- Pflege- und Rentenversicherung entrichtet.

Die acht Außenstellen der MaßArbeit sind wie folgt geöffnet:

montags, dienstags, donnerstags und freitags: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

mittwochs geschlossen, Terminvereinbarungen außerhalb der Öffnungszeiten sind jedoch möglich.


Dateianhang: 'PDF'-Datei herunterladen (Anträge können in den Außenstellen der MaßArbeit KAöR gestellt werden)
Dateianhang: 'PDF'-Datei herunterladen (Anträge können in den Außenstellen der MaßArbeit KAöR gestellt werden) Anträge können in den Außenstellen der MaßArbeit KAöR gestellt werden
 
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Kontakt
Frau Julia Konn
Landkreis Osnabrück - MaßArbeit kAöR
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
http://www.massarbeit.de

Telefon: (0541) 501 - 4199
Telefax: (0541) 501 - 4435
Besuchszeiten:
Allgemeine Öffnungszeiten:
montags bis freitags
8:00h bis 13:00 h
donnerstags 8:00h bis 17.30h
und nach Vereinbarung