Grundsicherung für Arbeitsuchende
Leistungen für den Lebensunterhalt
Leistungen für den Lebensunterhalt: Die Grundsicherung beinhaltet Geldleistungen, die den Lebensunterhalt erwerbsfähiger und hilfebedürftiger Menschen sicherstellt.
Leistungen für den Lebensunterhalt
Nach dem Grundsatz des Förderns und Forderns ist das vorrangige Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Vermittlung in Arbeit. Damit während der Vermittlung der Lebensunterhalt sichergestellt ist, sieht das Sozialgesetzbuch (SGB) II aber auch Geldleistungen vor.
Erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten Arbeitslosengeld (ALG) II. Familienangehörige, die nicht erwerbsfähig sind, wie im Regelfall die minderjährigen Kinder, erhalten Sozialgeld. Bestandteil dieser Leistungen sind auch angemessene Kosten für die Unterkunft und Heizung. In diesen Leistungen enthalten sind auch Aufwendungen für einmalige Anschaffungen wie Bekleidung oder Hausrat. Einmalige Beihilfen werden also für diese Zwecke grundsätzlich nicht zusätzlich gewährt.
Während des Bezuges der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden auch Beiträge an die Kranken,- Pflege- und Rentenversicherung entrichtet.
Nach dem Grundsatz des Förderns und Forderns ist das vorrangige Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Vermittlung in Arbeit. Damit während der Vermittlung der Lebensunterhalt sichergestellt ist, sieht das Sozialgesetzbuch (SGB) II aber auch Geldleistungen vor.
Erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten Arbeitslosengeld (ALG) II. Familienangehörige, die nicht erwerbsfähig sind, wie im Regelfall die minderjährigen Kinder, erhalten Sozialgeld. Bestandteil dieser Leistungen sind auch angemessene Kosten für die Unterkunft und Heizung. In diesen Leistungen enthalten sind auch Aufwendungen für einmalige Anschaffungen wie Bekleidung oder Hausrat. Einmalige Beihilfen werden also für diese Zwecke grundsätzlich nicht zusätzlich gewährt.
Während des Bezuges der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden auch Beiträge an die Kranken,- Pflege- und Rentenversicherung entrichtet.
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